24.02.2023 - Kreissportbund Emsland

Kleinmaterial- und maßnahmen zum Energiesparen: Förderportal offen

Im Zuge dieses Programms werden Kleinmaterialien und -maßnahmen gefördert, die kurzfristig zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Sportanlagen und Vereinsgebäuden beitragen und somit helfen, dass die Auswirkungen der Energiekrise bei den Antragstellenden abgemildert werden.

Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.000 € für vereinsbetriebene Anlagen gefördert, bei denen der Verein für die Energiekosten aufkommen muss. Ein Eigenanteil ist somit nicht zu leisten. Pro Verein kann ein Antrag gestellt werden.

Was wird gefördert?
Gefördert werden u.a.:

  • Wassersparende Perlatoren, Duschköpfe oder Armaturen
  • Ersetzen von „nicht-energiesparenden” Leuchtmitteln durch LED Leuchtmittel
  • Intelligente Steuerung der Beleuchtung (Tageslichtsteuerung oder Präsenzmelder)
  • Intelligente / smarte Heizungsthermostate incl. ggf. notwendige Steuerungszentrale
  • Durchführung hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Einbau intelligente Heizungspumpe / Hocheffizienzpumpe durch Fachbetrieb
  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren
  • Maßnahmen zur Reduzierung Standby-Betrieb
  • Kleinmaterialien zur Abdichtung von Fenstern und Türen
  • Dämm-Maßnahmen von Wänden, Decken, Heizkörpernischen und Rollladenkästen
  • Automatische Schließer für Türen, welche beheizte und nicht-beheizte Bereiche abtrennen
  • Maßnahmen zum Monitoring des Energieverbrauchs (Messtechnik, Software)


Nicht förderfähig sind u.a.:

  • der Austausch von Elektrogeräten, wie z.B. Kühlschränke, Gefriertruhen oder auch Fitnessgeräte.
  • Umrüstung auf effizientere Anlagen oder Motoren, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
  • PV-Anlagen

Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre geplanten Maßnahmen förderfähig sind, setzen Sie sich bitte mit uns per E-Mail (Kontakt siehe unten) in Verbindung.

Weitere Hinweise

  • Pro Verein kann nur ein Antrag gestellt werden!
  • Es ist kein Eigenanteil notwendig.
  • Eine Co-Förderung durch die „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ des LSB Niedersachsen ist nicht möglich.
  • Erst nach Bewilligung dürfen Aufträge erteilt und Verpflichtungen eingegangen werden. Ansonsten können die damit zusammenhängenden Ausgaben nicht anerkannt werden.
  • Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

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