Frauenarbeit

…auf einen Blick

Dem Amt der Frauenvertreterin/Ansprechpartnerin für Frauen im Sport kommt auf dem Weg zur Gleichstellung im Sport nach wie vor große Bedeutung zu. Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit der Frauenvertreterin ist die Mitgliedschaft im Vorstand. Ist die Position nicht satzungsgemäß verankert, so sollte die Frauenvertreterin darauf hinwirken, d. h. eine Satzungsänderung beantragen.

Weiterhin sollte die Frauenvertreterin die Bildung eines Ausschusses für Frauen im Sport zur Unterstützung und Stärkung der Arbeit und der Position empfehlen.

Aufgabenfeld einer Frauenwartin:

  • Analyse, Bewertung und Darstellung der Situation von Frauen in den verschiedenen Bereichen des Sports,
  • Angebote und Nachfrage in der Sportpraxis hinterfragen,
  • Ansprechpartnerin für Belange der weiblichen Mitglieder,
  • Informiert über Lehrgänge und Sportveranstaltungen, unterstützt die Anmeldung von interessierten Übungsleiterinnen/Sportlerinnen zu Lehrgängen und Sportveranstaltungen,
  • Motiviert und fordert Frauen zur Teilnahme an Versammlungen und Veranstaltungen auf,
  • Ist Bindeglied zwischen den Frauen im Verein und dem Vorstand,
  • Wirkt bei der Herausgabe der Vereinszeitung mit und berichtet und informiert z.B. unter der Rubrik „Frauen im Verein“ über die Aktivitäten und Sportangebote für Frauen,
  • Frauen und junge Mädchen als Mitarbeiterinnen gewinnen,
  • Kontakte zu den verschiedenen Abteilungen herstellen.

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