Sportstättenbau

Die Sportstätten sind Voraussetzung für die Durchführung von Sportangeboten. Viele Vereine verfügen über eigene Immobilien oder haben Sportstätten langfristig gepachtet. Jeder Verein der Mitglied im Kreissportbund Emsland e.V. ist, kann für notwendige Sanierungen, Neubauten ggf. auch Kauf  eines Objektes, über den Kreissportbund eine Förderung aus Mitteln des Landessportbundes beantragen. Wenn Sie sich mit der Sanierung Ihrer Vereinssportanlage beschäftigen, empfehlen wir mit uns im Vorfeld ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Ab einer Bausumme von 25.000,00 Euro muss nach der Richtlinie des Sportstättenbaus ein Beratungsgespräch mit dem Kreisportbund Emsland e.V. erfolgen.
Der Kreissportbund Emsland e.V. bietet jedes Jahr Qualifix-Seminare "Sportstättenbau - Von der Idee bis zur Nutzung" an.

Sportstättenbauanträge bis 25.000 € Gesamtkosten müssen bis spätestens 01.10. eines Jahres und Sportstättenbauanträge über 25.000 € Gesamtkosten (SEF-Maßnahmen und Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit) bis spätestens zum 01.08. eines Jahres eingereicht werden.

Sportstättenbauförderung LandesSportBund Niedersachen/ KreisSportBund Emsland

Die Anträge können nur noch online HIER eingereicht werden.Ein Gesprächstermin kann mit Herrn Heinz Kannaß unter Tel. 05965-942059 oder 05952-940142 gerne vereinbart werden.

Sportstättenbauförderung Landkreis Emsland

„Der Landkreis Emsland bezuschusst im Rahmen der Richtlinie über die Förderung des Sports im Landkreis Emsland Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie Sanierungen von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten. Grundvoraussetzungen für eine Förderung von Vereinsmaßnahmen sind eine Mitgliedschaft im Kreissportbund Emsland e.V. sowie die finanzielle Beteiligung der jeweiligen örtlichen Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde in mindestens gleicher Höhe wie der mögliche Kreiszuschuss. Neben Sportstätten kann zudem auch die Anschaffung von Sportgeräten bezuschusst werden. Nähere Informationen zu Fördermöglichkeiten und Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Landkreises Emsland unter Leben und Freizeit > Bildung > Sport > Sportförderung Landkreis Emsland bzw. HIER

HIER geht es zum Leitfaden für die Antragsstellung.

HIER geht es zum Vordruck Eigenleistungen.

Unter den nachfolgenden Menüs finden Sie Möglichkeiten, wie Sie für Ihren Verein Fördermittel beantragen können.

Förderdatenbank

Hier finden Sie Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union, sowohl für Unternehmen, Kommunen, Offentliche Einrichtungen, Privatpersonen und Verbände.
www.foerderdatenbank.de

Förderung von Outdoorsportgeräten und -anlagen

Mit Blick auf die Energiekrise und gestiegener Energiekosten unterstützt der LSB mit Mitteln des Landes Niedersachsen Vereine dabei, bestehende Outdoorsportangebote auszuweiten oder neue Outdoorsportangebote anzubieten, damit mehr Sport draußen stattfinden kann.
Im Rahmen des Programms werden daher nachhaltig nutzbare Großsportgeräte für Outdoorsportangebote sowie die Errichtung/Erweiterung von Anlagen für Outdoorsportangebote mit bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, maximal 5.000 € gefördert.
Was wird gefördert?
Gefördert werden u.a.:
  • Outdoorfitnessgeräte
  • Calisthenics-Anlagen
  • Bogensportanlagen
  • Beachsportanlagen
  • Bouleanlagen
  • 3x3-Basketballanlagen
  • Künstliche Kletterfelsen
  • Überdachung von regelmäßig genutzten Sportflächen
  • ...
 Nicht förderfähig sind u.a.:
  • Lagermöglichkeiten
  • Sitzgelegenheiten
  • Sportausrüstung /-materialien (z.B. Bälle, Schläger, Gewehre, Materialien zum Koordinationstraining, Kleidung)
  • Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen bestehender Sportanlagen und Geräten
  • Verleihmaterialien
  • Spielgeräte/Ausstattung Freizeitbereich (z.B. Klettergerüste, Trampoline, Outdoor-Tischtennisplatte)
  • Materialien und Geräte zur methodischen Trainingsunterstützung (z.B. Gewichtsschlitten, Kopfballpendel, Ballmaschinen)
  • Fußballtore, Minitore
  • Fahrräder
  • Pferde
  • Boote, SUPs
  • ...

Weitere Hinweise
  • Pro Verein kann nur ein Antrag gestellt werden!
  • Es ist kein Eigenanteil notwendig.
  • Eine Co-Förderung durch die "Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus" des LSB Niedersachsen ist nicht möglich.
  • Erst nach Bewilligung dürfen Aufträge erteilt und Verpflichtungen eingegangen werden. Ansonsten können die damit zusammenhängenden Ausgaben nicht anerkannt werden.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.Folgende Schritte sind notwendig:
  1. Antrag über das Förderportal im LSB-Net / LSB-Intranet stellen.
  2. Bewilligung abwarten und förderfähige Maßnahme innerhalb des Förderzeitraumes umsetzen.
  3. Rechnungen, Belege und Zahlungsnachweise (müssen zwingend auf den Verein, Sportbund, Fachverband ausgestellt sein), siehe Bewilligungsschreiben, bis spätestens 15.01.2024 im LSB-Förderportal hochladen
  4. Der LSB zahlt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Fördersumme auf das Vereinskonto aus.
  5. Zahlungseingang prüfen.

Richtlinien

Förderprogramm Energiekostenzuschüsse

Der Niedersächsische Landtag hat eine zusätzliche finanzielle Unterstützung von 30 Millionen Euro für den organisierten Sport beschlossen. Diese Mittel des Landes Niedersachsen, die vom LandesSportBund Niedersachsen verteilt werden, werden zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung durch die stark gestiegenen Energiekosten sowie zur Durchführung von Maßnahmen zur Energieeinsparung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Fragen zum Förderprogramm „Zuschüsse zur finanziellen Entlastung aufgrund gestiegener Energiekosten“.

Weitere Informationen finden Sie hier!

Förderung von Kleinmaterialien und -maßnahmen zum Energiesparen

In Zuge dieses Programms werden Kleinmaterialien und -maßnahmen mit Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert, die kurzfristig zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Sportanlagen und Vereinsgebäuden beitragen und somit helfen, dass die Auswirkungen der Energiekrise bei den Antragstellern abgemildert werden. Es werden bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.000 € für vereinsbetriebene Anlagen gefördert, bei denen der Verein für die Energiekosten aufkommen muss. Weitere Informationen finden Sie hier!

Energieberatung für Sportvereine

Der LandesSportBund Niedersachsen bietet die Förderung von Energieberatungen (z.B. allgemeine Energieberatungen, Fachplanungen für Wärmepumpentechnologie, Solarberatungen, Beleuchtungsberatungen, Heizlastberechnungen) über den Klima(s)check an. Vereine, Sportbünde und Landesfachverbände, die eine auf ihre individuellen Anforderungen und Gebäude zugeschnittene qualifizierte Energieberatung durchführen, erhalten bis zu 3.500 Euro aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen erstattet.

Weitere Informationen finden Sie hier!

Solarcheck für Sportvereine

Kostenloses Beratungsangebot zum Thema „Solar“ für Sportvereine in Niedersachsen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Sportstättenbauförderung - Von der Idee bis zum Antrag

Sportstättenbauförderung - Von der Bewilligung bis zum Verwendungsnachweis

Ihr Ansprechpartner

Heinz Kannaß

Arbeit 05952/940142
Privat 05965/942059
Fax 05952/940105
E-Mail schreiben

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