Sportstättenbau
Die Sportstätten sind Voraussetzung für die Durchführung von Sportangeboten. Viele Vereine verfügen über eigene Immobilien oder haben Sportstätten langfristig gepachtet. Jeder Verein der Mitglied im Kreissportbund Emsland e.V. ist, kann für notwendige Sanierungen, Neubauten ggf. auch Kauf eines Objektes, über den Kreissportbund eine Förderung aus Mitteln des Landessportbundes beantragen. Wenn Sie sich mit der Sanierung Ihrer Vereinssportanlage beschäftigen, empfehlen wir mit uns im Vorfeld ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Ab einer Bausumme von 25.000,00 Euro muss nach der Richtlinie des Sportstättenbaus ein Beratungsgespräch mit dem Kreisportbund Emsland e.V. erfolgen.
Der Kreissportbund Emsland e.V. bietet jedes Jahr Qualifix-Seminare "Sportstättenbau - Von der Idee bis zur Nutzung" an.
Sportstättenbauanträge bis 25.000 € Gesamtkosten müssen bis spätestens 01.10. eines Jahres und Sportstättenbauanträge über 25.000 € Gesamtkosten (SEF-Maßnahmen und Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit) bis spätestens zum 01.08. eines Jahres eingereicht werden.
Sportstättenbauförderung - Von der Idee bis zum Antrag
Sportstättenbauförderung - Von der Bewilligung bis zum Verwendungsnachweis
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