Mitgliedschaft im KreisSportBund Emsland e.V.

Haben Sie Fragen zu den Themen ,Mitgliedschaft im KreisSportBund Emsland e.V.‘ oder ,Gründung eines Sportvereins‘ - wir helfen Ihnen gerne auch persönlich weiter. Nehmen Sie einfach telefonisch Kontakt zu uns auf oder schreiben Sie eine E-Mail:

Wie wird ein Sportverein Mitglied im KreisSportbund Emsland e.V. ?

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im KSB.

Vielleicht haben Sie schon gelesen, dass dem KSB ca. 354 Sportvereine angehören mit knapp 115.000 Vereinsmitgliedschaften.Gerne beraten wir Sie, wie Ihr Verein Mitglied im KSB Emsland werden kann. Hierzu finden Sie die notwendigen Informationen in den nebenstehend aufgeführten Dokumenten.Die Niedersächsische Sportförderverordnung vom 14. April 2014 ist mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Das Präsidium des LandesSportBundes Niedersachsen hat sich mit den Auswirkungen für den LSB befasst und für drei Bereiche Regelungen getroffen:Dies betrifft insbesondere die Aufnahme und Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Sportvereinen und -verbänden (Kontakt-Mail: abauermeister@lsb-niedersachsen.de).Dem 'Antrag zur Mitgliedschaft' ist zu entnehmen, welche Angaben von Sportvereinen künftig zu erbringen sind, um die Mitgliedschaft im LandesSportBund Niedersachsen zu erwerben. Hiermit verbunden ist weiterhin das auf der Grundlage der Sportförderverordnung vom LSB geforderte Anerkennungsverfahren von Sportorganisationen, um Fördermittel erhalten zu können. Neu ist hierbei insbesondere die notwendige Abfrage der Mitgliedsbeiträge, um den angemessenen Umfang der Eigenmittel prüfen zu können. Die anderen abgefragten Aspekte dienen der Ermittlung eines Gesamtbildes von dem Verein.Mit sofortiger Wirkung werden Sportvereine und –verbände verpflichtet, die in dem ‚Antrag auf Mitgliedschaft‘ abgefragten Angaben bei der Beantragung einer Mitgliedschaft im den LSB beizubringen.

Welche Vorteile bringt eine Mitgliedschaft im KSB Emsland?

Hier finden Sie Informationen zu den Vorteilen und Leistungen der Sportorganisation, die mit einer Mitgliedschaft verbunden sind.

Besonders in Zeiten immer knapper werdender öffentlicher Mittel vertritt der KreisSportBund Emsland e.V. die Interessen der Sportlerinnen und Sportler gegenüber dem Landkreis Emsland und sorgt durch sein Engagement dafür, dass auch zukünftig eine angemessene Sportförderung den Vereinen im Landkreis zugute kommt.

Sportpolitik und Interessenvertretung ist also ein Kernaufgabenfeld, das intensiver und kontinuierlicher Bearbeitung und einer leistungsstarken Verwaltung bedarf. Die Mitgliedsbeiträge der Sportvereine helfen mit, dies zu gewährleisten. Natürlich erhalten die Sportvereine auch eine Reihe von direkten Leistungen durch die Mitgliedschaft im KSB, die Ihnen unmittelbar zugute kommen und merklich den Vereinshaushalt entlasten.
Download Infoblatt Vorteile einer Mitgliedschaft August 2020

Wie wird ein Sportverein gegründet?

Wir informieren Sie auch gern über das Vorgehen bei der Gründung eines Sportvereins.

Weiterhin können wir Ihnen Informationen zur Verschmelzung bzw. Fusion zur Verfügung stellen.Auf Anfrage senden wir Ihnen hierzu Informationsmaterial zu. Außerdem finden Sie in den nebenstehend aufgeführten Dokumenten auch unsere Broschüre „Anregungen zur Beitragsgestaltung“ für Sportvereine.Benötigen Sie weitere Hilfestellung, z.B. in Angelegenheiten der Öffentlichkeitsarbeit, der Mitgliedergewinnung, der Sportstättenförderung oder weiterer Förderprogramme, dann sprechen Sie uns an.Bei Fragen der Vereinsentwicklung können Sie sich auch gerne an den LSB direkt wenden. Informationen finden Sie unter Organisationsentwicklung/Beratung.In allen sportfachlichen Fragen sind Sie bei unseren Fachverbänden an der richtigen Adresse. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zu  Sportarten und Sportangeboten, die von den Verbänden betreut werden.
Leitfaden zum Vereinsrecht‘ des Bundesministerium der Justiz
Diese Broschüre hilft allen, die sich kundig machen möchten, wie man einen Verein gründet und worauf man achten muss. Die aktuelle Informationsbroschüre zum Vereinsrecht, kann beim Bundesjustizministerium heruntergeladen werden

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