EU-Datenschutzgrundverordnung: Leitfaden

am 25.05.2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Hier finden Sie alle relevanten Daten, Dokumente und Richtlinien die für die Umsetzung erforderlich sind.

Die Veränderungen betreffen uns alle. Jeder Verein und jeder Verband ist verpflichtet, seine bisherigen Maßnahmen im Bereich des Datenschutzes zu überprüfen und diese an die neue gesetzliche Situation anzupassen. Grund zur Sorge besteht nach unserer Auffassung mit Blick auf die Neuerungen nicht. Grundsätzlich gelten wesentliche Inhalte des bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes weiterhin. Hinzu kommen vor allem Aufzeichnungs- und Nachweispflichten über durchgeführte Aktivitäten im Datenschutz, die Sie zu erfüllen haben. Genau an dieser Stelle bietet der LandesSportBund Niedersachsen Ihnen Hilfe an, mit der es möglich ist, diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Sollten Sie im Ergebnis Ihrer Ermittlungen einen Datenschutzbeauftragten benötigen oder möchte sich die vom Vereinsvorstand betraute Person zielgerichtet auf Vereinsbedürfnisse schulen lassen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sportbund. Der LSB wird zahlreiche zusätzliche Informations-Sonderveranstaltungen auf Basis unserer bewährten Qualifix-Seminare zur EU-Datenschutzgrundverordnung über die Sportbünde ermöglichen. Die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung kann als Qualifikationsnachweis der erforderlichen Sachkunde des Datenschutzbeauftragten dienen.

Qualifix-Lehrgänge für Vereine:

An den folgenden Terminen wird den Vereinen die Möglichkeit geboten, um sich ausreichend über die neue Datenschutzgrundverordnung zu informieren.

Mittwoch, 06.06.2018, 18:30 Uhr bis 21:30 Uhr in Geeste (Tauchzentrum,Speichersee)

Montag, 18.06.2018, 18:30 Uhr bis 21:30 Uhr in Sögel (Sportschule Emsland)

Dienstag, 26.06.2018, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in Sögel (Sportschule Emsland)

Weiteren Informationen und die Anmeldung finden Sie HIER.

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