Neue Sportangebote, besondere Veranstaltungen, Qualifizierungsmaßnahmen oder umfangreiche Projekte werden unterstützt und finanziell gefördert. Die Koordinierungsstelle Integration unterstützt Sie gerne beim Finden der richtigen Förderung für Ihr Projekt, der Antragsstellung und der Abwicklung des Verwendungsnachweises.
1. Neue Sportangebote Neue niederschwellige Sportangebote, die sich an den Bedürfnissen und Voraussetzungen der jeweiligen Dialoggruppe vor Ort ausrichten, können pauschal mit bis zu 1.000,- € für die ersten 12 Monate und bei erneuter Antragsstellung mit 600,- € für die zweiten 12 Monate bezuschusst werden.
2. Zielgruppenspezifische Schwimmkurse Zielgruppenspezifischen Schwimmkurse, die jeweils zeitlich begrenzt sind, können pauschal mit 400,- € bzw. 600,- € unterstützt werden.
3. Besondere VeranstaltungenVeranstaltungen wie Tage der offenen Tür oder Strategieworkshops, in deren Mittelpunkt das Themenfeld "Teilhabe und Vielfalt" steht, können mit bis zu 1.000,- € bezuschusst werden.
4. Kompetenzförderung und QualifizierungBildungsangebote zur Förderung der interkulturellen und sozialen Kompetenz werden ebenso bezuschusst wie die Teilnahme von Einzelpersonen an Bildungsangeboten und Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Die maximale Förderhöhe liegt bei 1.000,- €.
5. Sonstige EinzelmaßnahmenVielfältige weitere Initiativen, die sich an den Zielen der Richtlinie ausrichten, sich aber nicht den anderen Kategorien zuordnen lassen, können als sonstige Einzelmaßnahmen unterstützt werden. Die Fördersumme kann bei einer maximalen Laufzeit von 2 Jahren bis zu 3.000,- € betragen.
Sportvereine können für ihre Aktivitäten im Bereich der integrativen Arbeit über ein vereinfachtes Verfahren Fördermittel von bis zu 500 Euro je Antrag erhalten. Pro Verein sind sechs Anträge möglich. Das Programm wird finanziert aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen.
Gefördert werden:
- Sportkleidung und -schuhe für geflüchtete Menschen
- Transportausgaben, um Geflüchtete von ihren Unterkünften zu den Angeboten zu transportieren
- Materialien und Ausrüstung, die für Umsetzung von Angeboten notwendig sind
- Ausgaben für Übersetzungen
- Aufwandsentschädigungen für Helfer*innen
- Kinderbetreuungsausgaben
- kostenlose Verpflegung während der Angebote
- Eintrittsgelder für Schwimmbäder
Antragstellung:Anträge können bis zum 31. Oktober 2023 per E-Mail an Ihren Ansprechpartner beim KSB Emsland gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt nach einem vereinfachten Verfahren: Ausführliche Beschreibungen und Vorlagen von Ausgabennachweisen sind nicht erforderlich. Lediglich der
Antrag (LINK) muss zu Beginn eingereicht werden, woraufhin der Verein eine Bewilligung der Mittel erhält. Nach Durchführung ist eine Kurzdokumentation vorzulegen. Anschließend werden die Mittel ausgezahlt.