01.06.2021 - Kreissportbund Emsland

Sportversicherung – erweiterter Versicherungsschutz

Der LandesSportBund Niedersachsen e.V./Niedersächsischer Fußballverband e.V. (LSB/NFV) haben sich mit ihrem betreuenden Versicherungsmakler HiSV - Himmelseher Sportversicherung - umfassend mit dem Inhalt und Umfang des Sportversicherungs-vertrags befasst. Ergebnis ist eine umfangreiche Erweiterung der Versicherungsleistungen.

Mit dem Sportversicherungsvertrag bietet die ARAG dem LSB/NFV mit seinen Untergliederungen,
deren ehren- und hauptamtlich tätigen Funktionsträgern sowie den Vereinsmitgliedern
künftig einen noch umfassenderen Versicherungsschutz:
• Neu: D&O-Versicherung und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung:
Die organschaftlich tätigen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Funktionsträger tragen in
besonderer Weise und Umfang Verantwortung und damit einhergehend auch ein höheres
Risiko, für Vermögensschäden persönlich in Anspruch genommen zu werden. Die D&OVersicherung gewährt ihnen Schutz, in dem sie erforderlichenfalls die Abwehr unbegründeter
Ansprüche sowie die Kosten einer qualifizierten Rechtsverteidigung über-nimmt. Von
berechtigten Ansprüchen werden die Versicherten freigestellt. Die bestehende
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wurde u. a. werthaltig um die Absicherung
sogenannter Eigenschäden erweitert, welche der Verein/Verband aufgrund eines fahrlässig
begangenen Fehlers seiner haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen selbst erleidet. Die
Versicherungssumme beträgt jeweils 250.000 € je Schadenfall.
• Die Versicherungssumme in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung wurde auf 10 Mio. €
pauschal für Personen- und Sach-schäden erhöht. Ebenso wurde die Versicherungssumme
für Schäden an gemieteten Gebäuden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser auf
5 Millionen € erhöht. Für weitere Mietsachschäden an Gebäuden und deren Einrichtungen
beträgt die Versicherungssumme 500.000 €, für sonstige bewegliche Sachen (z.B.
Sportgeräte) 50.000 €.
• Neu: Erweiterter Straf-Rechtsschutz mit einer Versicherungssumme von 500.000 €
Funktionsträger sind dem Risiko ausgesetzt, bei einem möglichen Fehlverhalten
strafrechtlich belangt zu werden. Erst am Ende steht fest, ob der Vorwurf berechtigt ist oder
nicht. Der bisher versicherte Straf-Rechtsschutz wurde um folgende Leistungsmerkmale
wesentlich erweitert:
• Übernahme der Kosten zur Rechtsverteidigung in nichtverkehrsrechtlichen Strafverfahren,
auch beim Vorwurf von Vorsatz.
• Kostentragung über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hinaus im Rahmen einer freien
Honorarvereinbarung, die von Spezialisten im Strafrecht regelmäßig beansprucht wird. Sie
haben eine der oben genannten Absicherungen derzeit bereits zusätzlich versichert? Das
Versicherungsbüro bei der Sporthilfe unterstützt Sie bei der Überprüfung deren künftigen
Erfordernis.
Zu Verträgen, die bei der ARAG bestehen, erhalten Sie automatisch eine Information. Ihr
Versicherungsbüro erreichen Sie unter www.ARAG-Sport.de


Tel: 0511 – 6472000
E-Mail: vsbhannover@arag-sport.d

KBS Newsletter

Jetzt anmelden und auf dem Laufenden bleiben