15.07.2020 - Kreissportbund Emsland

Sonderförderung von Ferienfreizeiten vor Ort (neue Regelung 15.07.2020!)

Vor dem Hintergrund der Corona (COVID19)-Pandemie durften bis zum 19.06.2020 Freizeiten für Kinder und Jugendliche mit Übernachtung nicht stattfinden.

So waren diverse Sportjugenden/Jugendorganisationen der Landesfachverbände und Sportvereine gezwungen, ihre geplanten Freizeiten abzusagen.

Da sich am 13.06.2020 die Voraussetzungen für die Durchführung von Freizeiten geändert haben, wurde der Antrag diesbezüglich geändert.

Somit ist jetzt möglich 1 Antrag pro Antragsteller/in für

-       1 - 5 Tage ohne Übernachtung/10 € pro Person/pro Tag, mindestens 5 LE (1 LE = 45 Minuten)

-       4 bis 40 Personen, inkl. Betreuung

-       pädagogische Fachkraft, Inhaber*in gültiger JuLeiCa, Jugendleiter*in, Übungsleiter*in/Trainer*in mit gültiger Lizenz einen Antrag


Wir möchten Ihnen mit der befristeten Fördermöglichkeit Ferienfreizeiten vor Ort die Chance bieten, Kindern und Jugendlichen stattdessen sportliche Ferienangebote ohne Übernachtung anzubieten.


Damit Sie in der Lage sind, umgehend vor Ort in die Planung zu gehen, haben wir das entsprechende Antragsformular, sowie die Empfehlungen Hygienekonzept für die

Kinder- und Jugendarbeit während der Corona Pandemie beigefügt, auf die sich das Land Niedersachsen bezieht.


Mit den jeweiligen Maßnahmen darf jeweils erst nach Bewilligung der Maßnahme durch die Sportjugend Nds. begonnen werden.

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