12.08.2022 - Kreissportbund Emsland

So gelingt das Einsparen von Energie!

Auf dieser Seite finden Sie Maßnahmen, Fördermöglichkeiten und Tipps zur Energieeinsparung bei vereinseigenen und kommunalen Sportanlagen.

Maßnahmen

Selbstcheck zur Energieeinsparung: Download-Formular
Energie- und Beleuchtungsberatungen ab 1. August: Mehr Infos und Antragsformular

Solarcheck für Mitgliedsvereine seit Mai als kostenfreie „Impulsberatung Solar“: nach einem Vorcheck zu den Basisdaten zum Objekt/Gebäude des Vereins durch den LSB kann ein Vor-Ort-Termin mit einer Solarberaterin oder einem Solarberater vereinbart werden. Mehr Infos und Antragsformular

Onlineseminare mit Tipps und Informationen rund um das Thema Energie und Wärme: Termine folgen

LSB-Richtlinie Sportstättenbauförderung

Geplant: Änderung der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus zum 1. Januar 2023, um Baumaßnahmen zur Umstellung auf regenerative Wärmeerzeugung stärker fördern zu können.

Energiepreispauschale: Auch ein Thema für Sportvereine

Wenn ein Sportverein Arbeitgeber ist, dann muss er – von wenigen Ausnahmen abgesehen - im September auch die Energiepreispauschale (EPP) auszahlen. Für welche Personengruppen dies gilt, erfahren Sie unter dem Vereinsinformationssystem: www.vibss.de/vereinsmanagement/bezahlte-mitarbeit/aktuelles  

Beispielsweise wäre dies der Fall, wenn in Ihrem Verein geringfügig entlohnte Beschäftigte (sogenannte 450,- €-Kräfte) arbeiten und es sich dabei um das erste Dienstverhältnis handelt. Haben die 450,- €-Kräfte noch eine hauptberufliche Tätigkeit, dann bekommen sie die EPP vom Hauptarbeitgeber ausgezahlt.

Der LandesSportBund Niedersachsen empfiehlt seinen Mitgliedern, sich in Zweifelsfällen an die jeweilige Steuerkanzlei zu wenden.

Weitere Förderprogramme

Kommunalrichtlinie – Förderung von Sportstätten
Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen
BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

 

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html

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