12.10.2022 - Vereinsnews

Sachleistungen für Outdoor und Energiesparmaßnahmen

Mit Blick auf die anhaltenden Corona-Schutzmaßnahmen und die gestiegene Attraktivität des Outdoorsports werden Maßnahmen der Sportvereine für neue Outdoorsportangebote unterstützt.

Aber auch die aktuelle Energiekrise zwingt die Sportvereine zu handeln. Ab sofort werden Kleinmaterialien und -maßnahmen zur Energieeinsparung gefördert!

Im Zuge der Bewältigung von Coronapandemie und Energiekrise werden Sportvereine mit max. 5.000 € bei der Sicherung und Entwicklung von Sportangeboten unterstützt.

Förderfähig sind vor allem nachhaltig nutzbare Sportgeräte für Outdoorsportangebote (z.B. Outdoorfitnessgeräte, Großsportgeräte).
Nachgeordnet kann eine Förderung für die Errichtung von Anlagen für neue Outdoorsportangebote (z.B. Bouleanlagen oder Beachsportplätzen) erfolgen.

Mit dem Programm sollen Vereine dabei unterstützt werden bestehende Angebote ins Freie zu verlagern oder (neue) Outdoorsportarten dauerhaft anzubieten bzw. auszuweiten.
 

Darüber hinaus förderfähig sind Kleinmaterialien/-maßnahmen, die kurzfristig zur Reduzierung des Energieverbrauchs und damit zur Sicherung von Sportangeboten in bestehenden Sporträumen beitragen. Materialien und Maßnahmen zur Energieeinsparung werden mit maximal 2.000 € gefördert.

Gefördert werden z.B.

  • Perlatoren
  • Wassersparende Duschköpfe
  • Ersetzen von „nicht-energiesparenden“ Leuchtmitteln durch LED Leuchtmittel
  • Intelligente Steuerung der Beleuchtung (Tageslichtsteuerung)
  • Präsenzmelder
  • Intelligente / smarte Thermostate incl. ggf. notwendige Steuerungszentrale
  • Durchführung hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Einbau intelligente Heizungspumpe / Hocheffizienzpumpe durch Fachbetrieb
  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren
  • Maßnahmen zur Reduzierung Standby-Betrieb
  • Kleinmaterialien zur Abdichtung von Fenstern und Türen
  • Automatische Schließer für Türen, welche beheizte und nicht-beheizte Bereiche abtrennen 

Nicht förderfähig ist der Austausch von Elektrogeräten, wie z.B. Kühlschränke, Gefriertruhen oder auch Fitnessgeräte.

 

Eine Kombination der Maßnahmen ist möglich. Auch hierbei werden Maßnahmen zur Energieeinsparung mit maximal 2.000 € gefördert, die Höchstsumme der Förderung liegt bei 5.000 € in Summe.

Pro Verein kann nur ein Antrag gestellt werden!

Weitere Hinweise:

  • Es ist kein Eigenanteil notwendig.
  • Eine Co-Förderung durch die „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ des LSB Niedersachsen ist nicht möglich.
  • Erst nach Bewilligung dürfen Aufträge erteilt und Verpflichtungen eingegangen werden. Ansonsten können die damit zusammenhängenden Ausgaben nicht anerkannt werden.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Folgende Schritte sind notwendig:

  1. Antragsformular (siehe unten) ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail (sru(at)lsb-niedersachsen.de) an den LSB senden.
  2. Bewilligung abwarten und förderfähige Maßnahme innerhalb des Förderzeitraumes umsetzen.
  3. Rechnungen und Belege (müssen zwingend auf den Verein, Sportbund, Fachverband ausgestellt sein) zusammen mit dem Einzelverwendungsnachweis und einem Foto der Maßnahme und/oder der Leistungsaufstellung innerhalb des bewilligten Förderzeitraums, siehe Bewilligungsschreiben, bis spätestens 15.01.2023 per E-Mail (sru(at)lsb-niedersachsen.de) an den LSB senden.
  4. Der LSB zahlt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Fördersumme auf das Vereinskonto aus.
  5. Zahlungseingang prüfen.

Förderzeitraum

05. Oktober bis 31. Dezember 2022

Hinweis: Falls die Mittel vorher ausgeschöpft sein sollten, kann die Antragsannahme vorzeitig beendet werden!

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