19.01.2021 - Kreissportbund Emsland

LSB informiert: Jahressteuergesetz 2020 bringt Entlastung des Ehrenamts

Das Jahressteuergesetz 2020, das der Bundestag im Dezember 2020 beschlossen hat, schafft Entlastung auch für das Ehrenamt im Sport.

„Die Corona-Pandemie mit ihren Folgen beschäftigt uns weiterhin. Daher sind steuerliche Erleichterungen in der aktuellen Situation wichtig und eine echte Unterstützung für unser Ehrenamt. Die Regelungen sind auch ein Erfolg der langjährigen Lobbyarbeit für steuerliche Verbesserungen für die Gemeinnützigkeit von Sportvereinen des DOSB mit den Landessportbünden“, sagt der LSB-Präsident Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach in einer Stellungnahme.
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