LSB-Förderprogramm „Wir für morgen“ für nachhaltige Maßnahmen
Bis zu 500,- Euro pro Antrag
Der Landessportbund Niedersachsen (LSB) hat ein neues Förderprogramm zur Nachhaltigkeit aufgesetzt und möchte damit seine Vereine, Sportbünde und Fachverbände bei der Umsetzung von nachhaltigen Maßnahmen unterstützen. Ziel der Maßnahmen ist neben einem starken Beitrag zur Erreichung der 17 Nachhaltigkeitsziele die Begeisterung und Bindung von engagierten und ehrenamtlich aktiven Menschen im Sportverein bzw. die Gewinnung neuer Mitglieder.
Antragstellende können bis zu 500,- Euro per Antrag erhalten, pro Antragstellenden können bis zu 4 Anträge im Kalenderjahr gestellt werden. Die Maßnahmen sind miteinander kombinierbar, d.h. die einzelnen Maßnahmen werden separat abgerechnet, können aber im Verbund eine umfangreichere Maßnahme ergeben. Das Antrags- und Abrechnungsverfahren wurde so einfach wie möglich gehalten.
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen können z.B. sein:
- Müllsammelaktion der 1. Herrenmannschaft zum Clean Up Day rund um das Vereinsgelände, der Kanujugend auf dem Wasser oder der Outdoor-Trainingsgruppe im Wald
- Implementierung einer Arbeitsgruppe im Sportverein zum Thema Nachhaltigkeit (Anschaffung von (Info)Materialien, Moderation des Prozesses, Exkursionen, Beratung durch Experten)
- Ein Workshop mit der Arbeitsgruppe bzw. ehrenamtlich Engagierten des Sportvereins und Interessierten zur Sensibilisierung für soziale Nachhaltigkeit
- Eine Veranstaltung zu fair produzierten Sportmaterialien mit inkludierter Kleidertauschbörse oder zur umweltgerechten und klimaangepassten Ausgestaltung des Vereinsgeländes incl. gemeinsamer Aktion wie Baum- oder Heckenpflanzung etc.
- Social Media Kampagne zur Information der Menschen im Sportverein und in der Nachbarschaft über das Nachhaltigkeitsprojekt in der Sportorganisation
- Weitere Ideen: https://vereinshelden.org/engagieren/ideenboard/
Förderfähige Ausgaben
Förderfähige Ausgaben in diesem Zusammenhang können z.B. sein:
- Raummiete, Verpflegung, Honorare für Referenten/Referentinnen (gem. Richtlinie 2.6.3), Honorare für Helfer/Helferinnen (max. 10,- Euro/Zeitstunde), Fahrtkosten (gem. Ziffer 1 der Allgemeinen Abrechnungs- bestimmung des LSB), Anschaffung von Materialien zur Umsetzung von nachhaltigen Projekten/Veranstaltungen (z.B. Saatgut, Mülltonne – Upcycling zur Pfandsammeltonne), Materialien zur Umsetzung von Öffentlichkeitskampagnen (z.B. Erarbeitung von Informationen/Materialien, Layouterstellung, Druckkosten)
Nicht förderfähig sind:
- Veranstaltungen aus dem laufenden sportlichen Übungsbetrieb oder Wettkampfsport
- Anschaffung neuer energieeffizienter Geräte (z.B. Laptop oder Kühlschrank)
Notwendige Schritte
Folgende Schritte sind notwendig:
- Antragsformular ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail (fdilger@lsb-niedersachsen.de) an den LSB senden.
- Bewilligung abwarten und förderfähige Maßnahme innerhalb des Förderzeitraumes umsetzen.
- Rechnungen und Belege (müssen zwingend auf den Verein, Sportbund, Fachverband ausgestellt sein) zusammen mit dem Einzelverwendungsnachweis, der Kurzdokumentation und mind. 3 Fotos der Maßnahme innerhalb des bewilligten Förderzeitraums, bis spätestens 12 Monate nach Bewilligungsdatum per E-Mail (fdilger@lsb-niedersachsen.de) an den LSB senden.
- Der LSB zahlt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Fördersumme auf das Vereinskonto aus.
- Zahlungseingang prüfen.
Alle Informationen
Alle Informationen (u.a. Antragsformular, Merkblatt, Formblätter, Richtlinie) zum Förderprogramm finden sich hier: https://www.lsb-niedersachsen.de/themen/sportentwicklung/nachhaltigkeit/nachhaltigkeitsprojekte-3
Hinweis
Die Honorare für Helferinnen und Helfer sind für diejenigen Personen gedacht, die in die Organisation mit eingebunden sind, um entsprechende Rahmenbedingungen für die Umsetzung von nachhaltigen Aktion zu schaffen (z. B. Auf- und Abbau, Zubereitung von Verpflegung, usw.).
Für tatsächlich durchgeführte Nachhaltigkeitsaktion (z. B. Müllsammeln) kann kein Honorar an die Helferinnen und Helfer ausgezahlt werden.