25.10.2021 - Kreissportbund Emsland

Landkreis Emsland empfiehlt Einführung der 3-G-Regel in Umkleideräumen und Duschen

Der LK Emsland hat per Allgemeinverfügung Nr. 23 aus 2021 die Überschreitung des Indikators Neuinfizierte am 13.10.2021 festgestellt und demnach die Warnstufe 1 ausgerufen.

Seit dem 10.10.2021 ist zudem im Emsland ein starker Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen.

Seitens des Landkreises Emsland wird daher aus Gründen des Infektionsschutzes empfohlen, bereits jetzt auf freiwilliger Basis über die Einführung der 3-G-Regel für den Personenkreis über 18 Jahre auch in den zu den Außensportanlagen gehörenden Umkleidekabinen und Duschen nachzudenken. Gerade in geschlossenen Räumen wie Umkleidekabinen und Duschen besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko, da sich entsprechende Aerosole in der Raumluft akkumulieren und verteilen.

Ein entsprechender Fingerzeig pro Einführung der 3-G-Regel ergibt sich auch aus den zwischenzeitlich angepassten FaQ´s des Landes Niedersachsen, die die Einführung der 3-G-Regel auch für den Fußball vorsieht.

Der NFV-Kreis Emsland hat diese Empfehlung des Landkreises an seine Vereine weitergeleitet.

Nach dessen Auffassung dürften derzeit Selbsttests unter Aufsicht zulässig sein.
Es empfiehlt sich auch, seitens der Mannschaftsverantwortlichen entsprechende Listen mit dem Impfstatus der Spielerinnen und Spieler zu erstellen.
Daneben wären sowohl für den Trainings- als auch den Spielbetrieb die Verantwortlichen zu benennen, die diese Listen verwahren und auf Anforderung des Gesundheitsamtes übermitteln.
Diese Empfehlung gilt nur für Personen über 18 Jahre; für Jugendliche und Kinder gibt es derzeit (Stand 21.10.2021) keinerlei Einschränkungen bzgl. der Nutzung von Duschen und Umkleideräumen.

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