10.10.2019 - Kreissportbund Emsland

Kunstrasen - Ein Thema für Umwelt- und Gesundheitsschutz

Der Austrag von umweltschädlichem Mikroplastik in die Umwelt beschäftigt derzeit die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit Überlegungen, wie dessen Verringerung nachhaltig erreicht werden kann.

Im Januar 2019 hat die ECHA hierzu einen Beschränkungsvorschlag veröffentlicht, mit dem das Inverkehrbringen von "bewusst zugesetztem" Mikroplastik aus Gründen des Schutzes von Umwelt und Gesundheit verboten werden soll. Darunter fällt u.a. das als Füllstoff („Infill") verwendete Kunststoffgranulat für Kunststoffrasensystem. Da es sich bislang um einen „Vorschlag" handelt, ist das weitere Verfahren noch abzuwarten. Die von der Stadt geplanten Kunstrasenplätze sollen allesamt mit Quarzsand verfüllt werden und wären demnach nicht betroffen.

Um Sportvereine und Kommunen vor Fehlinvestitionen zu schützen, sieht das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport schon jetzt Handlungsbedarf bei der Sportstättenbauförderung, auch wenn ein mögliches Inkrafttreten des Inverkehrbringungsverbots frühestens im Jahr 2021 zu erwarten ist. Dementsprechend hat der Vorstand des LSB Niedersachsen im Juli 2019 beschlossen, dass ab sofort bei neu zu bewilligenden Maßnahmen nur solche Kunststoffrasensysteme gefördert werden, die entweder natürlich Füllstoffe wie z.B. Sand oder Kork verwenden oder die als unverfüllte Systeme angeboten werden.

Bereits existierende mit Kunststoffgranulat verfüllte Kunststoffrasenflächen dürfen aus Gründen des Bestandsschutzes weiterhin genutzt werden, ebenso wie vorrätiges Kunststoffgranulat weiterhin verwendet werden darf. Sportanlagenbetreiber müssen sich allerdings darauf einstellen, dass ab dem Zeitpunkt eines möglichen Inkrafttretens des Inverkehrbringungsverbots, Kunststoffgranulat für Nachfüllungen nicht mehr zu erwerben ist.

Ein kostspieliger Austausch von Kunststoffgranulat durch natürlich Füllstoffe zum Erhalt der Platzbespielbarkeit könnte die notwendige Folge sein. Um hier mehr Spielraum zu ermöglichen, setzt sich der LSB gegenüber der ECHA dafür ein, den Verkauf von Kunststoffgranulat auch nach Inkrafttreten des Verbots für die Dauer einer Übergangsfrist von sechs Jahren weiterhin zu gestatten. Damit könnte nach Ansicht von Experten die Nutzung bereits vorhandener kunststoffverfüllter Kunstrasenplätze entsprechend ihrer Lebensdauer sichergestellt werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich auf der Internetseite des LSB Niedersachsen unter www.lsb-niedersachsen.de
Ansprechpartnerin ist hier Angela Plenz (0511-1268-5311 - a.plenz@ssb-hannover.de)

KBS Newsletter

Jetzt anmelden und auf dem Laufenden bleiben