29.07.2019 - Kreissportbund Emsland

Informationen zu Kunstrasenplätzen und Mikroplastik

In der Berichterstattung kursieren gerade einige Missverständnisse zum Thema Kunstrasensportplätze und Mikroplastik. Dazu erklärt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums

Ob die EU-Kommission ein Verbot von Plastik-Einstreumaterial für Kunstrasensportplätze vorschlagen wird, steht noch längst nicht fest. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist derzeit in einer frühen Phase der Meinungsbildung zum Thema Mikroplastik und sammelt Informationen und Einschätzungen zum Thema ein. Jede und jeder kann sich hier einbringen. Wir fordern die Sportverbände deshalb auch auf, ihre Argumente in diese Anhörung einfließen zu lassen. Wichtig zu wissen ist, dass es der ECHA dabei ausschließlich um den Neueintrag oder das Nachfüllen von Kunststoffgranulat geht – und nicht wie teils vermutet um den Abriss bestehender Sportplätze. Auch steht nicht der Kunstrasen selbst im Fokus, sondern nur das Granulat. Dafür stehen als Ersatz offenbar bereits Alternativen zur Verfügung.


Was bisher geschah: Im Rahmen der EU-Kunststoffstrategie hat die Europäische Kommission (KOM) im Januar 2018 das Sekretariat der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) aufgefordert, eine Beschränkung für absichtlich zugesetztes Mikroplastik im Rahmen der REACH-Verordnung zu prüfen. Am 20. März 2019 hat das ECHA-Sekretariat auf seiner Homepage der Entwurf für eine Mikroplastik-Beschränkung veröffentlicht und damit die öffentliche Konsultation (bis 20. September 2019) gestartet, in deren Rahmen zusätzliche Informationen eingereicht oder Stellungnahmen abgegeben werden können. Im Entwurf des Sekretariats der ECHA zur Mikroplastik-Beschränkung sind bereits einige Ausnahmen enthalten, so beispielsweise für Mikroplastik in Arzneimitteln, oder es sind konkrete Übergangsfristen für bestimmte Verwendungszwecke vorgesehen, so für Mikroplastik in bestimmten kosmetischen Mitteln.

Was die ECHA in der Anhörung unter anderem wissen will: Für Einstreumaterial in Kunstrasenplätzen sind im Entwurf weder Ausnahmen noch Übergangsfristen vorgesehen. Allerdings hat die ECHA im Rahmen der Konsultation ausdrücklich darum gebeten, Informationen zur Verwendung von Einstreumaterial bei Kunstrasenplätzen vorzulegen. Es wird dann nach konkreten Daten beziehungsweise Kommentaren gefragt, etwa zu verwendeten Mengen, zum Anteil der Freisetzung in die Umwelt (Nachfüllung) bis hin zu gesellschaftlichen Folgen einer möglichen Beschränkung des Einstreumaterials.

Wie es weitergeht: Im Anschluss an die öffentliche Konsultation beginnen die fachlichen Prüfungen. Zwei sogenannte Beurteilungsausschüsse, die mit unabhängigen Wissenschaftlern besetzt sind, werden ab Herbst eine fundierte Stellungnahme erarbeiten. Ein Ausschuss wird sich mit der Risikobewertung für Verbraucher, Arbeitsnehmer und Umwelt beschäftigen. Der andere Ausschuss arbeitet speziell zu den sozioökonomischen Folgen, also zum Beispiel auch den Folgen für den Sportbetrieb. Die Erarbeitung der Entwürfe der Stellungnahmen dauert ein Jahr, anschließend besteht nochmals die Möglichkeit einer Kommentierung. Nach nochmaliger Überprüfung werden die Bewertungen veröffentlicht und der EU-Kommission geschickt. Auf der Grundlage dieser wissenschaftlichen Bewertungen kann dann die EU-Kommission einen Regulierungsvorschlag (im Rahmen des REACH-Regelwerks) machen. Erst ein solcher Vorschlag würde dann von den Mitgliedstaaten beraten. Erst dann ist auch eine sinnvolle und fundierte Abstimmung innerhalb der Bundesregierung möglich.

Position des BMU: Das Bundesumweltministerium nimmt dieses Verfahren ernst. Es sorgt für Transparenz, schafft eine breite wissenschaftliche Grundlage und nimmt auch die sozialen und wirtschaftlichen Folgen in den Blick. Uns ist sehr wichtig, dass die ECHA die jeweiligen Konsequenzen, die die möglichen Verbote bestimmter Mikroplastikprodukte nach sich ziehen können, genau eruiert.
Ganz unabhängig davon setzen wir uns in vielen Produktbereichen für die Vermeidung von Mikroplastik ein. Deshalb verfolgen wir die Diskussion und die Erkenntnisse über mögliche Alternativen zu Mikroplastik in Kunstrasen sehr genau. Zudem entwickeln wir bei unserem Umweltzeichen Blauer Engel Vorgaben für umweltfreundliche Kunstrasen. Daran können sich Kommunen zukünftig bei der Ausstattung ihrer Sportplätze orientieren. Grundsätzlich hat das BMU ein großes Interesse daran, dass Sportvereine ihren Spiel- und Trainingsbetrieb, insbesondere im Breiten- und Jugendsport, ohne Einschränkungen durchführen können. Dies vertreten wir auch so gegenüber der EU-Kommission.

Kurzlink: www.bmu.de/ME8629

HIER geht es zur Pressemitteilung vom NFV

HIER gibt es Fragen und Antworten zum Thema vom LSB Niedersachsen

 

 

 

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