28.05.2020 - Kreissportbund Emsland
Erinnerung / Fristablauf 31.05.2020
Meldung aller Übungsleiter und Trainer der Vereine
75% der emsländischen Vereine haben die notwendige Meldung der Übungsleiter*innen bereits vorgenommen.
Im Zuge der Änderung müssen bis zum 31.05.2020 alle ÜL/T gemeldet werden, die für den jeweiligen Verein im Jahr 2020 tatsächlich tätig werden, um für die Bezuschussung berücksichtigt werden zu können.
Wir weisen darauf hin, dass der Antrag auf Förderung bis zum 31.05.2020 gestellt werden muss. Anträge nach dem 31.05.2020 können nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
HIER geht es zur Anleitung.