29.01.2021 - Kreissportbund Emsland

Bundesfinanzministerium verlängert steuerliche Erleichterungen bis 31. 12. 2021

Das Bundesfinanzministerium hat die in 2020 beschlossenen steuerlichen Erleichterungen infolge der Corona-Pandemie auch für Sportvereine bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Dies betrifft u.a. die Rückerstattung oder den Verzicht auf Mitgliedsbeiträge für die Jahre 2020 und 2021. In den FAQ’s zum Steuerrecht vom 28. Dezember 2020 heißt es: „Wenn die aktuellen Satzungsbestimmungen oder Beitragsordnungen die Rückzahlung von Beiträgen an durch die Corona-Krise wirtschaftlich in Not geratene Mitglieder beziehungsweise die Befreiung dieser Mitglieder von Beitragszahlungen nicht zulassen, ist eine solche Rückzahlung oder eine solche Befreiung ausnahmsweise bis zum 31. Dezember 2021 steuerrechtlich unschädlich für den Status der Gemeinnützigkeit.“

Mehr Informationen im Kapitel X „Maßnahmen im Gemeinnützigkeitssektor und für gesellschaftliches Engagement in der Corona-Krise“ unter Punkt 12

KBS Newsletter

Jetzt anmelden und auf dem Laufenden bleiben