BeSS-Servicestelle
Unsere Angebote für Schule, Kita und Verein
Mit der Servicestelle für Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote in Schulen, Kindertagesstätten und Sportvereinen vernetzen wir Einrichtungen und ermöglichen Bewegung und Sport für alle Kinder und Jugendlichen.
Wir fördern Kooperationen, unterstützen Sportprojekte und initiieren Veranstaltungen, um Kinder von Beginn an für ein bewegtes Leben zu begeistern.
Yannick Fiß
BeSS-Servicestelle
Tel.: 05952/940146
E-Mail: fiss@ksb-emsland.de


Mit Hilfe der Servicestelle sollen Bewegungsangebote in Kita, Schule und Sportverein geschaffen oder bestehende Kooperationen zwischen diesen Einrichtungen unterstützt werden. Durch die Zusammenarbeit dieser Institutionen kann für die Kinder und Jugendlichen ein breites Angebot an verschiedenen Bewegungs- Spiel- und Sportmöglichkeiten geschaffen werden.
Vorteile für den Sportverein
- Sportvereine können auf neue Zielgruppen zugehen
- Es kann auf Angebote im Verein aufmerksam gemacht werden
- Öffentliche Vernetzung
- Stärkung der pädagogischen Arbeit im Sport
- Imagegewinn durch Beteiligung an einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe
- Talentsichtung
- Bindung der Kinder an den Sportverein
Vorteile für Schulen und Kitas
- Breites Sport- und Bewegungsangebot
- Professionelle und engagierte Betreuung der Kinder und Jugendlichen
- Imagegewinn durch Beteiligung an einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe
- Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Bewegung & Sport erleichtern
- Gesundheitsbewusstsein stärken
- Organisatorische Unterstützung, insbesondere im Ganztagsbereich und für Veranstaltungen, Projekttage und Sportfeste
Je nach Bedarf entwickeln wir zusammen Ihre Ideen und Projekte. Wir stellen Materialien oder Informationen bereit, vermitteln die richtigen Anlaufstellen oder beraten vor Ort. Auch die fachliche Begleitung Ihrer Veranstaltungen von der Entwicklung, dem Finden der passenden Kooperationspartner, über die Antragstellung bei Fördermitteln bis hin zur Reflexion Ihrer Maßnahme ist möglich. Sprechen Sie uns gerne an.
In Lokalen Qualitätszirkeln (LQZ) sind Übungsleitende, Sportlehrkräfte und pädagogische Fachkräfte eingeladen, sich über Themen, die in der Zusammenarbeit von Sportvereinen und Schulen bzw. Kindertagesstätten vor Ort relevant sind, auszutauschen und fortzubilden. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, neue Ideen für die Praxis zu erleben und einen kontinuierlichen, fachlichen Dialog untereinander anzuregen.
Alle lokalen Qualitätszirkel für 2025 finden Sie im Bildungsportal, sowie hier.
2. Oldenburger Fachtag "Lernen braucht Bewegung"
Datum: 25.09.2025 von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Impuls von Prof. Dr. Jan Erhorn (Uni Oldenburg): „Ein bewegter Übergang -Lernen und Bewegung in KiTa und Schule“
- 12 praxisorientierte Workshops
- 2 Info-Workshops zum Thema Ganztag/Sportverein.
Anprechpartnerin: Gerardina Topo (SSB Oldenburg)
Fit für den Ganztag - Modul: Kinderschutz & PSG in der Schule (Online)
Datum: 06.10.2025 von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Inhalte:
- Grundbedürfnisse und Rechte von Kindern
- Kindeswohlgefährdung
- Kinderschutzkonzept in Schule
- Handlungsschritte, Screening- und Dokumentationsverfahren im System Schule
- Was bedeutet das für meine Tätigkeit als ÜL in der Ganztagsschule?
Zielgruppe:
Übungsleitende in der ÜL C-Ausbildung (Anerkennung im Bereich ÜL C50-Flex) oder mit ÜL C-Lizenz (Anerkennung zur Lizenzverlängerung)
Anmeldung im Bildungsportal: Angebotssuche- Landessportbund Niedersachsen
Fit für den Ganztag - Modul: Rechtliche Grundlagen Ganztag (Online)
Datum: 03.11.2025 von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Inhalte:
- "Spielregeln" der Schule
- Rechtlicher Rahmen
- Niedersächsisches Schulgesetz
- RdErl. "Die Arbeit in der Ganztagsschule"
- Bestimmungen für den Schulsport
- Curriculare Vorgaben im Sport
- Strukturelle Chancen und Herausforderungen
- Was bedeutet das für meine Tätigkeit als ÜL im Ganztag?
Zielgruppe:
Übungsleitende in der ÜL C-Ausbildung (Anerkennung im Bereich ÜL C50-Flex) oder mit ÜL C-Lizenz (Anerkennung zur Lizenzverlängerung)
Anmeldung im Bildungsportal: Angebotssuche- Landessportbund Niedersachsen

Über das Programm "Bewegter Kindergarten Niedersachsen" werden im Aktionsprogramm "Kita + Sportverein" Kooperationen gefördert.
Das Wichtige im Überblick:
- Förderung von Bewegungseinheiten (BE)
- 1 BE = 60 Minuten reine Bewegungszeit
- Entweder Förderung von 20 BE á 10,- Euro (200,- Euro) oder 40 BE á 10,- Euro (400,- Euro)
- Angebot muss innerhalb eines Kalenderjahres durchgeführt werden (wöchentlich oder 2x die Woche)
- Übungsleitende Person muss eine gültige DOSB-Lizenz besitzen (mindestens erste Lizenzstufe)
- Förderfähig sind ausschließlich Honorare für Übungsleitende
Den Antrag, sowie die Richtlinie finden Sie auf der Seite der Sportjugend Niedersachen: Kita & Sportverein- Sportjugend
Alle Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und sieht einen Gesamtumfang von 8 Zeitstunden an 5 Werktagen pro Woche sowie max. 4 Wochen Schließzeit in den Ferien vor.
Er wird entsprechend der bundesgesetzlichen Regelungen schrittweise eingeführt – ab der ersten Klasse aufsteigend, das heißt:
- ab 01.08.2026: Kinder des 1. Schuljahrgangs an jeder Grundschule.
- ab 01.08.2027: Kinder des 1., 2. Schuljahrgangs (aufsteigend) an jeder Grundschule.
- ab 01.08.2028: Kinder des 1., 2., 3. Schuljahrgangs (aufsteigend) an jeder Grundschule.
- ab 01.08.2029: Kinder des 1. - 4. Schuljahrgangs an jeder Grundschule.
Die jeweiligen Kommunen entscheiden vor Ort, an welchen Ganztagsgrundschulen der Rechtsanspruch umgesetzt wird.
Laut dem Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 01.08.2014 in der geltenden Fassung gibt es drei Organisationsformen der Ganztagsschule:
- Die offene Ganztagsschule: Hier finden die außerunterrichtlichen Angebote nach dem Unterricht statt. Die Teilnahme an diesen Angeboten ist freiwillig. Eine Anmeldung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme für ein Schulhalbjahr oder ein Schuljahr.
- Die teilgebundene Ganztagsschule: Schüler*innen sind an mindestens zwei Tagen pro Woche zum ganztägigen Schulbesuch verpflichtet. An diesen Tagen können sich Unterricht und außerunterrichtliche Angebote (Rhythmisierung) abwechseln. An den übrigen Tagen finden die außerunterrichtlichen Angebote nach dem Unterricht statt
- Die gebundene Ganztagsschule: Schüler*innen sind an mehr als drei Tagen pro Woche zum ganztägigen Besuch verpflichtet. Unterricht und außerunterrichtliche Angebote wechseln sich an diesen
Bereits 2009 beschlossen der Vorstand der Sportjugend Niedersachsen und das Präsidium des LSB Niedersachsen ein Positionspapier. Dieses Papier betont, dass Kooperationen zwischen Sportvereinen und Ganztagsschulen:
- Den Kindern und Jugendlichen durch Spaß und Bewegung beim Lernen zugutekommen.
- Den Schulen ermöglichen, ihre Angebote zu erweitern und ihre Attraktivität zu steigern.
- Den Sportvereinen neue Zielgruppen erschließen.
- Den Erziehungsberechtigten und Eltern eine gute Betreuung ihrer Kinder ermöglichen.
- Den Bildungs- und Gesundheitsstandard von Kindern und Jugendlichen verbessern und die Ressourcen der Ganztagsschulen sowie des organisierten Sports optimal nutzen
- Zusätzliche Belegung von Sportstätten: Ganztagsschulen nutzen zunehmend Sportstätten, was die verfügbaren Kapazitäten für Vereine verringert.
- Personalrekrutierung: Schulen benötigen zusätzlich qualifiziertes Personal, was den Wettbewerb um Übungsleiter* innen verschärft, da auch Vereine auf diese Fachkräfte angewiesen sind.
- Konkurrenz durch andere Träger: Wohlfahrtsverbände, sportferne Jugendhilfeträger und andere Akteure bieten ebenfalls außerschulische Bewegungsangebote an, die mit den Vereinsangeboten konkurrieren.
- Längere Nachmittagsbindung: Da Schüler*innen mehr Zeit in der Schule verbringen, bleibt weniger Zeit für die Teilnahme an Vereinsangeboten
- Zukunftssicherung des Kinder- und Jugendsports: Durch die Integration in Ganztagsschulen können Vereine langfristig ihre Rolle im Kinder- und Jugendsport sichern.
- Ausbau von Kooperationen: Die Zusammenarbeit zwischen Ganztagsschulen und Sportvereinen kann erweitert und intensiviert werden, was den Vereinen hilft, sich breiter aufzustellen.
- Örtliche Vernetzung: Die Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe und Sport kann lokale Netzwerke stärken und Synergien schaffen.
- Heranführung an Sportarten und Bindung an Vereine: Schüler*innen können frühzeitig an Sportarten herangeführt werden und eine Bindung zu Sportvereinen aufbauen, was langfristig Mitgliederzahlen steigern kann.
- Neue Angebotsformen: Vereine können neue und innovative Sportformate anbieten, die speziell auf die Bedürfnisse der Schüler*innen zugeschnitten sind.
- Gewinnung neuer Mitarbeiter*innen: Die Kooperation bietet die Möglichkeit, neue Mitarbeiter*innen zu gewinnen, die sowohl im Verein als auch in der Schule tätig werden.
- Stärkung der pädagogischen Arbeit: Die pädagogische Arbeit im Sport wird gestärkt, da Vereine eng mit Schulen zusammenarbeiten und so auch Bildungsaufträge erfüllen.
- Breitensportförderung: Durch die Zusammenarbeit können zusätzliche Breitensportangebote für Kinder und Jugendliche geschaffen werden, was zur Popularisierung neuer Sportarten führt.
- Individuelle Förderung und Talentsichtung: Sportvereine können in den Ganztagsschulen Talente entdecken und gezielt fördern.
- Finanzielle Ressourcen: Vereine können durch die Zusammenarbeit mit Schulen zusätzliche finanzielle Mittel erschließen, beispielsweise durch öffentliche Förderungen oder Projektmittel.
- Verbesserung der Sportstätten und Ausstattung: Die Nutzung der Sportstätten durch Schulen kann zu Investitionen in die Infrastruktur führen, wovon auch die Vereine profitieren.
- Imagegewinn: Die Beteiligung an der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Erziehung und Bildung verbessert das öffentliche Ansehen von Vereinen.
Vereine müssen sich auch mit der Frage auseinandersetzen, wie sie Kinder und Jugendliche, die an kostenfreien Ganztagsschulangeboten teilnehmen, dazu motivieren können, zusätzlich kostenpflichtige Vereinsmitgliedschaften einzugehen.
Hier bieten sich einige klare Vorteile für die Vereine:
- Wettkampfsport: Kinder und Jugendliche, die sich für Wettkämpfe und Ligabetrieb interessieren, müssen den Sport vereinsorganisiert betreiben. Dies ist ein Alleinstellungsmerkmal der Vereine.
- Schulangebote als Schnupperkurse: Vereine können ihre Angebote in Schulen als zeitlich befristete Schnupperkurse (ein Halbjahr oder Schuljahr) gestalten. Wer langfristig eine Sportart ausüben möchte, muss dem Verein beitreten.
- Begeisterungsfähigkeit von Übungsleitenden: Qualifizierte Übungsleiter*innen, die die Schüler*innen in der Ganztagsschule begeistern, können diese auch als Vereinsmitglieder gewinnen.
Bei der Durchführung sportlicher Aktivitäten im Rahmen des Ganztages bieten sich neben den „klassischen“ AGs weitere Angebotsformen an:
- spezielle Förderangebote (u. a. Rückenschule)
- Sportangebote mit kulturellen / interkulturellen Bezügen
- Bewegte Pausen
- Sportwochenangebote (z. B. in den Ferien)
- Talentsichtung / Talentförderung
- Workshops
- zeitlich begrenzte Projekte
Ganztagsschulen können neben Lehrkräften und Pädagogischen Mitarbeiter*innen, die mit Arbeitsverträgen ausgestattet sind, auch außerschulische Fachkräfte bei der Durchführung außerunterrichtlicher Angebote einsetzen. Entstehende Personalkosten werden in diesem Fall aus dem schuleigenen Ganztagsbudget getragen. Mit diesem zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellten Mittelkontingents erhalten Ganztagsschulen insbesondere die Möglichkeit, in Kooperationen mit außerschulischen Anbietern ganztagsspezifische Angebote einzurichten.
Es wird zwischen zwei Arten von Kooperationsverträgen unterschieden:
- Kooperationsvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung: Diesen Vertrag können nur Sportvereine schließen, die hauptberufliches Personal im Rahmen ihrer Dienstzeit in Kooperationen einsetzen. Die entliehenen Personen unterliegen dem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht der Schulleitung.
- Kooperationsvertrag ohne Arbeitnehmerüberlassung: In diesem Vertrag ist vom Kooperationspartner Sportverein eine Ansprechperson des Vereins mit Vertretung zu benennen. Dies darf aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht die Übungsleiter*in sein. Sie bzw. er unterliegt damit weiterhin dem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht des Sportvereins. Der Kooperationsvertrag ohne Arbeitnehmerüberlassung wird abgeschlossen, wenn der Sportverein kein hauptamtliches Personal in der Kooperation zur Schule einsetzt. Diese Vertragsform stellt in der Regel die übliche Variante der Zusammenarbeit zwischen Sportverein und Schule dar.
In beiden Fällen werden folgende Nachweise benötigt:
- Ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden nach § 30a Abs. 1 i. V. m. § 30 Abs. 5 BZRG
- Belehrung gemäß §35 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Eine Nachweispflicht eines Impfschutzes gegen Masern für alle nach dem 31.12.1970 geborenen und in Schule tätigen oder betreuten Personen. Das gilt auch für Übungsleiter*innen im Ganztag.
10 Gründe für ein Engagement des Vereins in der Ganztagsschule, um den Verein selbst zu stärken und einen positiven Beitrag zur Gemeinschaft zu leisten:
- Förderung des Nachwuchses: Durch die Zusammenarbeit mit Schulen können junge Talente frühzeitig entdeckt und gefördert werden. Dies sichert langfristig den Nachwuchs für den Verein.
- Stärkung der Vereinspräsenz: Ein Engagement in der Ganztagsschule erhöht die Sichtbarkeit und Bekanntheit des Vereins in der lokalen Gemeinschaft.
- Gesellschaftlicher Beitrag: Der Verein leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Gesundheit, Bewegung und sozialer Integration von Kindern und Jugendlichen.
- Mitgliedergewinnung: Schüler*innen, die durch Schulprojekte positive Erfahrungen mit dem Verein machen, treten möglicherweise dem Verein bei und werden langfristige Mitglieder.
- Finanzielle Fördermöglichkeiten: Kooperationen mit Schulen können Zugang zu neuen finanziellen Fördermöglichkeiten und Zuschüssen, zur Aktivierung von (geteilter) Hauptamtlichkeit im Verein bieten.
- Netzwerk und Partnerschaften: Die Zusammenarbeit mit Schulen eröffnet neue Netzwerke und Partnerschaften, die für den Verein von Vorteil sein können.
- Nutzung von Ressourcen: Schulen bieten oft Sportanlagen und Räumlichkeiten, die der Verein (exklusiv) für seine Aktivitäten nutzen kann.
- Erweiterung des Angebots: Der Verein kann sein Angebot durch Schulprojekte erweitern und diversifizieren, z.B. durch spezielle AGs oder Ferienprogramme.
- Positive Imagebildung: Ein Engagement in der Schule stärkt das Image des Vereins als gemeinnützige und engagierte Institution.
- Förderung von Ehrenamt und Engagement: Die Zusammenarbeit mit Schulen bietet Vereinsmitgliedern die Möglichkeit, sich ehrenamtlich zu engagieren und wertvolle Erfahrungen zu sammeln.
Aktuelle Projekte
Der LandesSportBund Niedersachen und der KreisSportBund Emsland bieten viele landesweite und regionale Angebote, Projekte und Veranstaltungen für Kitas, Schulen und kooperierende Vereine. Auch Angebote unserer Netzwerkpartner und anderer Sportorganisationen stellen wir hier vor.
Bewegte, gesunde Schule Niedersachsen
Die Bewegte, gesunde Schule fördert ganzheitliches Lernen, gestaltet Schulleben und unterstützt Schulentwicklung. Dabei passiert jedoch noch viel mehr als nur eine verstärkte körperliche Aktivität der Schüler:innen: Es geht darum, die innere Bewegung zu aktivieren, denn die innere Bewegung geht der äußeren voraus! Fast 500 Schulen haben bisher (Stand Juli 2025) an dem kostenfreien Programm teilgenommen.
Los geht`s mit einem Aktionstag, bei dem das gesamte Kollegium und das komplette System Schule in Bewegung kommt und auch die Schüler:innen und Eltern einbezogen werden. Neben einer Demo-Unterrichtsstunde und einer Fortbildung für die Lehrkräfte werden im Anschluss die Eltern zu einem Informations- und Austauschabend eingeladen. Hierbei haben auch die regionalen Sportvereine die Möglichkeit, ihr Programm vorzustellen, um noch mehr Kinder und Jugendliche zu begeistern, sich auch in ihrer Freizeit in verschiedenen Vereinen sportlich zu betätigen.
Die Angebote gelten für Grundschulen, weiterführende Schulen, als auch die berufsbildenden Schulen (BBS).
Nach dem Aktionstag können bedarfsorientiert vielfältige, vertiefende Module gebucht werden (siehe Abbildung):
Modul 1: Lehrer:innengesundheit und Rhythmisierung
Modul 2: Vielfältige BewegungsIMPULSE für den Unterricht
Modul 3: Bewegungsförderndes Außenraumkonzept
Modul 4: Bewegungsförderung im Ganztag
Modul 5: Vital bleiben im Schulalltag!
Modul 6: „Walking Bus – Gesund und aktiv zur Schule“
Modul 7: „Fit für Bildung in der digitalen Welt – Das bewegt!“
Eine Übersicht über die Bewegte, gesunde Schule im pdf-Format finden Sie hier: Bewegte Schule
Hier finden Sie den link zur Website: Startseite - Bewegte Schule
Für die Projektkoordination verantwortlich ist Stepahnie Schmitz:
Tel: 0511/3881189116
E-Mail: stephanie.schmitz@gesundheit-nds-hb.de

Das Markenzeichen BewegungsKita ist ein Modul des Projekts Bewegter Kindergarten unter Federführung des niedersächsischen Kultusministeriums. Es soll zur ganzheitlichen Förderung der Gesamtpersönlichkeit und des Lernens aller Kinder durch Bewegung beitragen.
Als Auszeichnung für Kindertagesstätten, die sich ein Profil als BewegungsKita geben wollen, dient das Markenzeichen als Qualitätsmerkmal. Das Markenzeichen BewegungsKita zielt auf die Stärkung der internen Strukturen in den Kitas zur eigenständigen Umsetzung der Schwerpunktsetzung Bewegungsförderung ab.
Der Weg zur Bewegungskita in 7 Schritten:
1. Kontaktaufnahme: Kontakt
2. Registrieren im Online-Portal & Bewerbung einreichen:
3. Sichtung der Bewerbung
4. Auf dem Weg zur BewegungsKita
5. Endprüfung der Sicherheitsstandards
6. Verleihung
7. Verlängerung des Markenzeichens: Teilnehmende Kitas
Weitere informationen: Markenzeichen BewegungsKiTa Bewerbungsprozess

Der Bewegungspass ist eine Aktion des GPS- und BeSS-Projektes des KreisSportBundes Emsland und wird in Kooperation mit der AOK, der Polizeiinspektion Emsland und der Verkehrswacht organisiert.
Durch den Bewegungspass sollen die Kinder motiviert werden, zu Fuß, mit dem Roller oder mit dem Fahrrad zur Grundschule oder zur Kita zu kommen, um somit Eltern-Taxis zu vermeiden und die Bewegung der Kinder zu fördern. Außerdem wollen wir die Mitgliederentwicklung in den Sportvereinen vorantreiben und die Kinder wieder zu mehr Bewegung in ihrer Freizeit motivieren.
Alle Informationen zu dem Projekt finden Sie hier.

Der LandesSportBund Niedersachsen hat ein Mini-Sportabzeichen für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren entwickelt. Im Rahmen einer kleinen Bewegungsgeschichte begleiten die Kinder den Hasen Hoppel und den Igel Bürste auf dem Weg durch den Wald zur Geburtstagsfeier von Frau Eule. Unterwegs erleben sie gemeinsam aufregende Abenteuer.
Die Übungen des Mini-Sportabzeichens orientieren sich an den Grundfertigkeiten Laufen, Rollen, Balancieren oder Werfen. Alle Übungen können in unterschiedlich schwierigen Varianten absolviert werden. So wird kein Kind überfordert und kann die Aufgaben mit Spaß absolvieren.
Sie erhalten im kostenfreien Paket die Anleitung und ein Übersichtsplakat aller Stationen sowie entsprechend der Anzahl der Kinder:
- Laufzettel
- Urkunden
- Abzeichen zum Aufbügeln
Ergänzend dazu kann Material ausgeliehen werden.
Dazu gehören:
- Plüschtiere für das Vortragen der Bewegungsgeschichte
- Wurfmaterial und Ziele
- Seile, Teppichfliesen und Pylonen
- Kriechtunnel und Balancierparcours
Alle Informationen zum Mini-Sportabzeichen und der Bestellung finden Sie hier.
Neu - Förderung von Mini-Sportabzeichen Tagen: Der LSB Niedersachsen fördert die Durchführung von Mini-Sportabzeichentagen über seine „Richtlinie zur zielgruppenspezifischen Bewegungs- und Gesundheitsförderung“ mit bis zu 1.000€. Dieses Geld kann unter anderem für Übungsleiterhonorare ausgegeben werden.
Link: Mini-Sportabzeichen- Landessportbund Niedersachsen


Hobby Horsing ist im Trend!
Immer mehr Kinder und Jugendliche bewegen sich mit dem Steckenpferd, springen über Hürden und üben das Dressurreiten.
Auch Vereine entdecken die Vorteile der Sportart: Schnell können vielfältige Bewegungsmöglichkeiten geschaffen werden. Das Steckenpferd und insbesondere die Hindernisse und Hürden laden zum Ausprobieren ein. Es kann als eigene Sportart oder als Ergänzung zum Kinderturnen, der Leichtathletik oder dem Reitsport genutzt werden.
Auch in Schule und Kita kann dieser Sport die Bewegungsangebote und Sport-AGs ergänzen und auf Veranstaltungen ein Highlight für Groß und Klein sein. Das benötigte Material kann kostenfrei über den KSB ausgeliehen werden.
Gerne beraten wir bei der Implementierung von Hobby Horsing-Sportangeboten, Sportprojekten oder bei der Nutzung als Veranstaltungsangebot und vermitteln Kontakte und Fördermittel!
Unser Material:
- 4 Hürden aus Holz mit Abwurfstange
- 2 Cavaletti
- Set mit 20 niedrigen Hürden
- Set mit Stangen für Slalom und Hürden
- 10 selbstgebaute Hobby Horses
Hier gibt es einen Überblick über das Material und alle Informationen zur Ausleihe.
Offener Hobby Horsing Nachmittag der SG Bramsche
Anmeldelink: eveeno.com/242848208
Ansprechpartnerin: Sophie Quednau
Folge auch der Instagram-Seite: hobby_horsing_lingen

Mit dem bundesweiten Tag des Kinderturnens lädt der Deutsche Turner-Bund in Kooperation mit der Bewegungsinitiative „kinder - Joy of Moving“ alle Kinder ein, in die Welt des Kinderturnens reinzuschnuppern. Sportvereine und Kitas können auch in diesem Jahr mit dem kostenfreien Materialpaket ein wundervolles Event gestalten.
Der nächste "kinder Joy of Moving Tag des Kinderturnens" findet vom 07. bis 09. November 2025 statt. Die Anmeldung öffnet am 22. Mai 2025.
Link zur Seite des DTB: Deutscher Turner-Bund | Kinder Joy of Moving Tag des Kinderturnens
Alle angemeldeten Einrichtungen erhalten eine kostenfreie Aktionsbox mit Bewegungsangeboten, Material für die Durchführung sowie Urkunden und Belohnungen für die Kinder.
Als BeSS-Servicestelle im KreisSportBund Emsland unterstützen wir alle interessierten Einrichtungen gerne bei der Durchführung durch Kontaktaufnahme mit Sportvereinen, allgemeiner Beratung oder der Vermittlung von weiterem Leihmaterial.

Ab sofort können auch Grundschulen bei „Jugend trainiert“ mitmachen!
Die Deutsche Schulsportstiftung hat nun zusätzlich einen neuen Wettbewerb entwickelt, um auch die jüngsten Schülerinnen und Schüler für Bewegung zu begeistern. Der „Jugend trainiert"-Grundschulwettbewerb ist ein Teamwettbewerb und – anders als sein großer Bruder Jugend trainiert für Olympia & Paralympics – kein Qualifikationswettbewerb mit Folgevergleichen auf Landes- und Bundesebene. Er findet zwischen einzelnen Mannschaften einer Schulklasse, zwischen verschiedenen Klassen einer Schule oder auch zwischen Teams der ganzen Schule statt.
Beim „Jugend trainiert"-Grundschulwettbewerb kann sich jede Schule einen eigenen, individuellen Wettbewerb aus 52 spielerischen Bewegungseinheiten zusammenstellen.
Die vielfältigen, sportartenübergreifenden Wettbewerbsaufgaben lassen sich sehr gut sowohl in den Sportunterricht als auch in den außerunterrichtlichen Schulsport integrieren und können die Schülerinnen und Schüler wie ein Kalender durch das Schuljahr begleiten. Der Grundschulwettbewerb kann von jeder Schule an einem individuell festgelegten Tag durchgeführt werden.
Hier gibt es die digitale Broschüre und alle Informationen zum Wettbewerb.