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Mitgliedschaft, Bestandsmeldung & Vereinsgründung

Wir beraten Sie hier zur Mitgliedsschaft im KreisSportBund Emsland und zu weiteren Themen im Bereich des Vereinsmanagements sowie zum Vorgehen bei einer Vereinsgründung.

Werden Sie Teil der Sportfamilie mit 333 Vereinen und über 120.000 aktiven Menschen. 

Mitgliedschaft

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im KSB.

Vielleicht haben Sie schon gelesen, dass dem KSB ca. 330 Sportvereine angehören mit knapp 126.000 Vereinsmitgliedschaften.Gerne beraten wir Sie, wie Ihr Verein Mitglied im KSB Emsland werden kann. Hierzu finden Sie die notwendigen Informationen in den nebenstehend aufgeführten Dokumenten. Das Präsidium des LandesSportBundes Niedersachsen hat sich mit den Auswirkungen für den LSB befasst und für drei Bereiche Regelungen getroffen:Dies betrifft insbesondere die Aufnahme und Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Sportvereinen und -verbänden (Kontakt-Mail: abauermeister@lsb-niedersachsen.de). Dem 'Antrag zur Mitgliedschaft' ist zu entnehmen, welche Angaben von Sportvereinen künftig zu erbringen sind, um die Mitgliedschaft im LandesSportBund Niedersachsen zu erwerben. Hiermit verbunden ist weiterhin das auf der Grundlage der Sportförderverordnung vom LSB geforderte Anerkennungsverfahren von Sportorganisationen, um Fördermittel erhalten zu können. Neu ist hierbei insbesondere die notwendige Abfrage der Mitgliedsbeiträge, um den angemessenen Umfang der Eigenmittel prüfen zu können. Die anderen abgefragten Aspekte dienen der Ermittlung eines Gesamtbildes von dem Verein.Mit sofortiger Wirkung werden Sportvereine und –verbände verpflichtet, die in dem ‚Antrag auf Mitgliedschaft‘ abgefragten Angaben bei der Beantragung einer Mitgliedschaft im den LSB beizubringen.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im KSB.

Vielleicht haben Sie schon gelesen, dass dem KSB ca. 330 Sportvereine angehören mit über 125.000 Vereinsmitgliedschaften. Gerne beraten wir Sie, wie Ihr Verein Mitglied im KSB Emsland werden kann. Hierzu finden Sie die notwendigen Informationen in den nebenstehend aufgeführten Dokumenten.  Das Präsidium des LandesSportBundes Niedersachsen hat sich mit den Auswirkungen für den LSB befasst und für drei Bereiche Regelungen getroffen: Dies betrifft insbesondere die Aufnahme und Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Sportvereinen und -verbänden Dem 'Antrag zur Mitgliedschaft' ist zu entnehmen, welche Angaben von Sportvereinen künftig zu erbringen sind, um die Mitgliedschaft im LandesSportBund Niedersachsen zu erwerben. Hiermit verbunden ist weiterhin das auf der Grundlage der Sportförderverordnung vom LSB geforderte Anerkennungsverfahren von Sportorganisationen, um Fördermittel erhalten zu können. Neu ist hierbei insbesondere die notwendige Abfrage der Mitgliedsbeiträge, um den angemessenen Umfang der Eigenmittel prüfen zu können. Die anderen abgefragten Aspekte dienen der Ermittlung eines Gesamtbildes von dem Verein. Mit sofortiger Wirkung werden Sportvereine und –verbände verpflichtet, die in dem ‚Antrag auf Mitgliedschaft‘ abgefragten Angaben bei der Beantragung einer Mitgliedschaft im den LSB beizubringen.

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