Sportunfall & Versicherung
Erfahren Sie hier alle Informationen zum Vorgehen nach einem Unfall im Vereinbetrieb und zur Versicherung von Vereinen.
Die minderjährigen Vereinsmitglieder in Niedersachsen unterstehen im Unfallbereich dem Schutz des Kommunalen Schadenausgleichs (KSA).
Ereignen sich Sportunfälle im Vereinssport von Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Vorfall beim Landkreis Emsland zu melden und von hier über den Kommunalen Schadensausgleich Hannover abzuwickeln.
Ein entsprechendes Meldeformular und den Ansprechpartner finden Sie hier.
Unfälle von Minderjährigen, die ausschließlich Zahn-, Brillen- oder Hörgeräteschäden betreffen, müssen an die ARAG-Sportversicherung gemeldet werden.
Nutzen Sie die entsprechend untenstehenden Informationen zur ARAG-Sportversicherung bei erwachsenen Vereinsmitgliedern.
Bitte melden Sie Sportunfälle mit der entsprechenden Schadenmeldung so schnell wie möglich an die ARAG Sportversicherung. Die ausgefüllte und vom Verletzten sowie vom Verein unterschriebene Unfallmeldung muss an die ARAG geschickt werden. Dies geht aufgrund der Dokumentenechtheit der Unterschriften nicht per Mail oder Fax, sondern lediglich per Briefpost. Die Adresse der ARAG ist im Anschriftenfeld der Unfallmeldung bereits eingedruckt. Der Informationsanhang der Unfallmeldung ist dem Verletzten auszuhändigen. Hier sind noch einmal die wichtigsten Unfallleistungen und Fristen zusammengefasst.
Eine Eintragung im Spielbericht ist keine Unfallmeldung!
Warten Sie bitte nicht erst ab, welche Folgen sich aus dem Unfall ergeben, bevor Sie die Unfallmeldung zur ARAG schicken. Geben Sie die Unfallmeldung vorsorglich immer sofort ab.
Haftpflichtschäden, die durch den Vereinsbetrieb , inkl. An- und Abfahrt zum Training, zum Wettkampf oder zu Veranstaltungen, entstehen, sind über den ARAG-Sportversicherungsvertrag abgedeckt.
Melden Sie den Unfall mit der Unfallschadenmeldung, entsprechend der erwachsenen Vereinsmitglieder, an die ARAG-Sportversicherung.
Zusätzlich muss eine Meldung an die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Bielefeld erfolgen.
Was ist noch zu beachten?
Der erstbehandelnder Arzt muss darüber informiert werden, dass es sich um einen VBG-Unfall handelt.
Die VBG tritt an Stelle der Krankenversicherung und übernimmt die Heilbehandlungskosten.
Hier erhalten Sie weitere Informationen und die Dokumente zur Unfallanzeige bei der VBG.