Verlängerung der Frist zur ÜL/T-Bezuschussung 2026
Der LandesSportBund Niedersachsen hat die Frist zur Einreichung der ÜL/T-Bezuschussung in diesem Jahr verlängert. Die neue Abgabefrist endet am 30.06.2026.
Hintergrund der Fristverlängerung sind technische Herausforderungen im Zuge des Systemwechsels im LSB-Portal. Insbesondere gibt es derzeit Schwierigkeiten beim Auffinden einzelner ÜL/T-Lizenzen sowie bei deren Zuordnung zur Bezuschussungsliste.
Bitte beachten Sie:
Für die Bearbeitung der ÜL/T-Bezuschussung im LSB-Portal ist die Berechtigung „ÜL/T bearbeiten“ erforderlich.
Da sämtliche Anträge erst nach Ablauf der verlängerten Frist abschließend bearbeitet werden können, erfolgt die Auszahlung der ÜL/T-Bezuschussung voraussichtlich im Juli 2026. Dies gilt auch für bereits eingereichte Anträge.
Bei technischen Fragen rund um das LSB-Portal wenden Sie sich bitte an:
portal@lsb-niedersachsen.de
Fachliche Rückfragen zur Übungsleiterbezuschussung richten Sie bitte an Ihren zuständigen Sportbund. Bei fehlenden oder veralteten Lizenzen ist der jeweilige Landesfachverband der richtige Ansprechpartner.
Der Kreissportbund Emsland dankt allen Vereinen für ihr Verständnis und ihre Unterstützung in diesem Prozess.
