14.04.2023 - Kreissportbund Emsland

Gesundheitsförderung zahlt sich aus!

Wir fördern Ihre Vereinsangebote!

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!
Mit dem Aktionsprogramm "Gesundheitsförderung zahlt sich aus!" möchten die BKK24 und der LSB Niedersachsen einen gemeinsamen Beitrag zur Gesundheitsförderung leisten. Die Sportvereine übernehmen im Bereich der Gesundheitsförderung eine wichtige Aufgabe. Aus diesem Grund möchte die BKK24 als nationaler Förderer des Deutschen Sportabzeichens mit Unterstützung des LSB Niedersachsen die gesundheitsfördernde Arbeit der Sportvereine in Niedersachsen belohnen.

200 Euro x 100 Vereine! Gesundheitsförderung zahlt sich aus!

Mit jeweils 200 € unterstützt die BKK24 100 Sportvereine, die ein neues/zusätzliches Sportangebot zur Vorbereitung auf die Erlangung des Sportabzeichens oder ein Gesundheitsprogramm mit qualifizierten Übungsleitenden (B-Lizenz) für Kinder und Jugendliche, Erwachsene oder Ältere anbieten.

Zehn ausgewählte Vereine kommen darüber hinaus in den Genuss der Finanzierung einer Vereinsveranstaltung oder Sportmaterials in Höhe von 1.500 €.

Was Sie dafür machen müssen?

Entspricht Ihr Angebot den Förderkriterien? Dann füllen Sie das Online-Formular auf der "Länger besser leben" - Homepage der BKK24 aus.
Die ersten 100 Einsender erhalten eine Förderung durch die BKK24.

Förderkriterien - Das Angebot

• wird neu/zusätzlich in das Vereinsprogramm aufgenommen

• wird von qualifizierten Übungsleitenden (B-Lizenz) oder Prüfenden durchgeführt

• richtet sich vorrangig an die Zielgruppe der Männer, Familien

• findet wöchentlich statt und umfasst mindestens 10 Einheiten

• ist offen für alle Interessierten, eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich

• wird regelmäßig von mindestens 8 Teilnehmenden besucht

• wird durch eine schriftliche Teilnahmeliste dokumentiert

• die Bewerbung muss vor Maßnahmebeginn vorliegen

• Der Verein weist im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf die Unterstützung durch die BKK24 hin.

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der genannten Kriterien nach Bewerbungseingang. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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