16.01.2019 - Kreissportbund Emsland

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Mitmachen tut Kindern gut!

In der Gruppe können Kinder sich ausprobieren und Erfahrungen sammeln. Das ist wichtig für ihre Entwicklung. Kinder, die mit ihren Eltern aus dem Ausland nach Deutschland gekommen sind, um hier zu leben, sollen zudem durch Engagement in Vereinen und Verbänden eine optimale Integration erfahren können. Und deshalb ist es wichtig, dass kein Kind ausgeschlossen wird. Diese Intention wird durch das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes umgesetzt. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld erhalten, können mit zusätzlichen Leistungen unterstützt werden.
Die Leistungen umfassen u.a. Aufwendungen für Ausflüge, mehrtägige Fahrten, Mittagsverpflegung aber auch für die Mitgliedschaft in Vereinen. Es gibt den leistungsberechtigten Personen die Chance, bei Vereinen oder Gruppen mitzumachen und zum Beispiel am Kinderturnen oder anderen Vereinsangeboten teilzunehmen. Dazu können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 10 Euro monatlich erhalten, um diese für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, für Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und für die Teilnahme an Freizeiten einzusetzen.
Diese Leistungen werden in der Regel direkt mit den Vereinen oder Veranstaltern abgerechnet.

Aufgrund des Inkrafttretens der EU-Datenschutzgrundverordnung sind die Vordrucke für die Anträge für Leistungen für Bildung und Teilhabe angepasst und überarbeitet worden.
HIER finden Sie alle wichtigen Informationen zusammengefasst.

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