17.10.2019 - Kreissportbund Emsland

Betrag für Bildungs- und Teilhabepake (BuT) auf bis zu 180 €/Jahr erhöht

Im Zuge der Einführung des Starken Familien Gesetzes gibt es auch bei den Bildungs- und Teilhabeleistungen einige Änderungen ab dem 01.08.2019.

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket sollen alle Kinder die Möglichkeit bekommen am Leben der Gesellschaft teilzunehmen. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen junge Menschen aus Familien mit geringem Einkommen, damit sie gleichberechtigt Angebote in Schule, Kita und Freizeit nutzen können. Somit kann das BuT auch für den Vereinsbeitrag verwendet werden.
Pro Person stehen dafür ab dem 01.08.2019 monatlich 15 Euro zur Verfügung, die auch auf verschiedene Angebote aufgeteilt oder für eine größere Aktivität angespart werden können.

Wer kann die Zuschüsse erhalten?

Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II (SGB II)
- Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
- Sozialhilfe (SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
- Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
- Familien mit geringem Einkommen

Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.

Weitere Infos HIER

KBS Newsletter

Jetzt anmelden und auf dem Laufenden bleiben