18.03.2021 - Kreissportbund Emsland

Sport – Antworten auf häufig gestellte Fragen

Der Sport ist enorm wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und kann dabei helfen, gesund zu bleiben.

Durch folgende FAQs sollen die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Niedersächsischen Corona-Verordnung in Bezug auf die sportliche Betätigung beantwortet werden.

Wie verhält es sich mit dem Sport und den neuen Regelungen?
Und wie ist es dabei mit den Kindern?


Auch beim Sport gilt es leider weiterhin nach dem jeweiligen Infektionsgeschehen vor Ort zu unterscheiden.
Nachstehend finden Sie den Überblick:

Inzidenz unter 35 ( Kommune hat die 10-aus-3-Regel zugelassen)
Hier ist die sportliche Betätigung mit insgesamt höchstens zehn Personen aus insgesamt höchstens drei Haushalten auf und in Sportanlagen zulässig.
In diesen Konstellationen ist die Sportausübung mit Kontakt (z. B. Judo oder Karate) und ohne Kontakt (z. B. Leichtathletik, Tennis, Golf oder Turnen) erlaubt. Auch klassische Mannschaftssportarten wie Fußball, Handball oder Basketball sind in der Form eines „Individualtrainings“ möglich. Das Einhalten von Abstand reduziert jedoch die Infektionsgefahr und Sport im Freien ist sicherer als Indoor-Sport.
Zugehörige Kinder (zu den drei Haushalten) unter 14 Jahren werden bei der Höchstzahl nicht mit eingerechnet.

Inzidenz unter 100 (35 bis 100)
Hier ist die sportliche Betätigung mit insgesamt höchstens fünf Personen aus insgesamt höchstens zwei Haushalten auf und in Sportanlagen zulässig.
In diesen Konstellationen ist die Sportausübung mit Kontakt (z. B. Judo oder Karate) und ohne Kontakt (z. B. Leichtathletik, Tennis, Golf oder Turnen) erlaubt. Auch klassische Mannschaftssportarten wie Fußball, Handball oder Basketball sind in der Form eines „Individualtrainings“ möglich. Das Einhalten von Abstand reduziert jedoch die Infektionsgefahr und Sport im Freien ist sicherer als Indoor-Sport.
Zugehörige Kinder (zu den zwei Haushalten) unter 14 Jahren werden bei der Höchstzahl nicht mit eingerechnet.

Inzidenz über 100 (Hochinzidenzkommune)
Hier ist (wie bis zum 7. März 2021) die Ausübung von Individualsport unter unbedingter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zulässig. Unter Individualsport sind die Sportarten zu verstehen, die allein, zu zweit und grundsätzlich ohne direkten Körperkontakt zu anderen betrieben werden können. Es sind Sportarten, die in der Regel nicht in Mannschaften organisiert sind.
Es gilt also in Hochinzidenzkommunen: Individualsport mit höchstens einer weiteren Person oder nur mit den Personen aus dem eigenen Haushalt.

Kinder und Jugendliche - bis zu einer Inzidenz von 100 (also nicht in Hochinzidenzkommunen)
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre dürfen unter freiem Himmel in einer festen Gruppenzusammensetzung von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen zuzüglich zwei Betreuungspersonen Sport mit Kontakt betreiben.

Kinder bis 14 Jahren (bzw. bis 6 Jahren in Hochinzidenzkommunen) dürfen dabei selbstverständlich auch im Park oder im heimischen Garten mit anderen Kindern zusammen Fußballspielen oder anderen Sport treiben.

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