17.03.2015 - Kreissportbund Emsland

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Der Landkreis Emsland bietet für Kinder, Jugendliche und Familien ein attraktives Bildungs- und Teilhabepaket zur Integration an. Damit können u.a. auch Zuschläge und Unterstützung für die Mitgliedschaft in Sportvereinen beantragt werden. Der Landkreis Emsland informiert dazu:

Mitmachen tut Kindern gut! In der Gruppe können sie sich ausprobieren und Erfahrungen sammeln. Das ist wichtig für ihre Entwicklung. Kinder, die mit ihren Eltern aus dem Ausland nach Deutschland gekommen sind, um hier zu leben, sollen zudem durch Engagement in Vereinen und Verbänden eine optimale Integration erfahren können. Und deshalb ist es wichtig, dass kein Kind ausgeschlossen wird. Diese Intention wird durch das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes umgesetzt. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld erhalten, können mit zusätzlichen Leistungen unterstützt werden.

Die Leistungen umfassen u.a. Aufwendungen für Ausflüge, mehrtätige Fahrten, Mittagsverpflegung aber auch für die Mitgliedschaft in Vereinen. Es gibt den leistungsberechtigten Personen die Chance, bei Vereinen oder Gruppen mitzumachen und zum Beispiel am Kinderturnen oder anderen Vereinsangeboten teilzunehmen. Dazu können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 10 Euro monatlich erhalten, um diese für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, für Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und für die Teilnahme an Freizeiten einzusetzen.

Diese Leistungen werden in der Regel direkt mit den Vereinen oder Veranstaltern abgerechnet.

Informationen zum Bildungs- und Teilhabepakets gibt es auf der Homepage des Landkreises Emsland unter https://www.emsland.de/arbeit_und_soziales/bildung_und_teilhabe/das_bildungs-_und_teilhabepaket.html

Zudem können Antragsvordrucke für die Bildungs- Teilhabeleistungen sowie Informationen bei den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden sowie bei der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 05931 442596 angefordert werden. Zusätzlich stehen dort auch Flyer und Plakate als Informationsmaterial zur Verfügung.

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