17.07.2019 - Kreissportbund Emsland

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Neuerungen durch das Starke-Familien-Gesetz zum 01.08.2019

im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements erleben Sie es Tag für Tag.
Mitmachen tut Kindern gut! In der Gruppe können sie sich ausprobieren und Erfahrungen sammeln. Das ist wichtig für ihre Entwicklung. Kinder, die mit ihren Eltern aus dem Ausland nach Deutschland gekommen sind, um hier zu leben, sollen zudem durch Engagement in Vereinen und Verbänden eine optimale Integration erfahren können. Und deshalb ist es wichtig, dass kein Kind ausgeschlossen wird. Diese Intention wird durch das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes umgesetzt. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld erhalten, können mit zusätzlichen Leistungen unterstützt werden.
Die Leistungen umfassen u.a. Aufwendungen für Ausflüge, mehrtägige Fahrten, Mittagsverpflegung aber auch für die Mitgliedschaft in Vereinen.
Es gibt den leistungsberechtigten Personen die Chance, bei Vereinen oder Gruppen mitzumachen und zum Beispiel am Kinderturnen oder anderen Vereinsangeboten teilzunehmen.

Bisher konnten die Kinder und Jugendlichen bis zu 10,00 € monatlich für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, für Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und für die Teilnahme an Freizeiten in Anspruch nehmen. Diese Leistungen wurden in der Regel direkt mit den Vereinen oder Veranstaltern abgerechnet.

Ab dem 01.08.2019 können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres pauschal 15,00 € monatlich geltend machen. Dazu reicht es aus, dass für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, für Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und für die Teilnahme an Freizeiten Aufwendungen entstehen oder entstanden sind. Ausreichen ist insoweit ein Nachweis, aus dem sich die Teilnahme an einer der o. a. Aktivitäten ergibt. Die Zahlung erfolgt dann als Geldleistung an die leistungsberechtigte Person. Eine Direktabrechnung mit dem Anbieter erfolgt daher zukünftig nicht mehr.
Wir bitten darum, alle betroffenen Familien - insbesondere aber Familien mit Migrationshintergrund auf die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepaketes zusätzlich hinzuweisen und zum Mitmachen zu ermutigen.

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