04.06.2014 - Kreissportbund Emsland

KSB Präsidium setzt sich für Änderung der Richtlinie Sportstättenbau ein

Die Änderung der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus zum 01.01.2014 ist nicht ohne Skepsis der Sportbünde geblieben.

Insbesondere die Veränderung zu Ziff.4.1.1, die die nicht mehr gegebene Möglichkeit der Anerkennung von Arbeitsleistungen zum Nachweis von 40% des Eigenanteils von insgesamt 20% der förderfähigen Kosten enthält, wird von vielen Sportbünden als eine Gefährdung von Baumaßnahmen durch finanzschwache Sportvereine angesehen. Weiter wird zu Bedenken gegeben, dass eine Nichtförderung der Arbeitsleistung eine Missachtung des ehrenamtlichen Engagements darstellt, was geradezu im Widerspruch zu den Bemühungen um eine Verbesserung des Ansehens des Ehrenamts steht.

 

Trotz des Verständnisses dafür, dass durch die neue Richtlinie mehr Klarheit bei der Abrechnung entsteht und die Prüfungsverfahren einfacher werden, wiegen die  positiven Merkmale das Negativum für nach Ansicht vieler die Vereine nicht auf, zumal die Verbesserung der Förderung gem. Ziff. 5.2. und 5.3. der Richtlinie von der Höhe der Haushaltsmittel abhängt. Die Frage, wie hoch diese Haushaltsmittel sein müssten und ob es eine realistische Chance gibt, Haushaltsmittel in dem dann erforderlichen Umfang einzustellen, wäre noch durch das Präsidium zu prüfen und zu beantworten.

Unter anderem auf Initiative des Kreissportbundes Emsland hat daher die Arbeitsgemeinschaft der KSB/SSB aus Weser-Ems mit großer Mehrheit beschlossen das LSB Präsidium zu bitten, die Richtlinie dahingehend zu ändern, dass die bisherige bis 2013 geltende Regelung der Berücksichtigung der Eigenleistungen beibehalten und daneben wahlweise die neue Regelung ab 2014 (keine besondere geldwerte Anerkennung der Eigenleistungen, dafür aber Bezuschussung bis 30 % der bezahlten Rechnungen) zugelassen wird.

Der Vorsitzende wird diesen Beschluss als Antrag an den Hauptausschuss stellen.

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