07.05.2020 - Kreissportbund Emsland

Hinweise zum Wiedereinstieg Trainingsbetrieb

Der Niedersächsische Fußballverbandes e. V. informiert mit Hygienekonzept

Die niedersächsische Landesregierung hat vorgestern als erstes Bundesland einen eigenen Fünf-Stufen-Plan in einen neuen Alltag mit Corona vorgelegt. Dieser Plan beinhaltet u.a., dass mit dem gestrigen Tag (6. Mai) die „Outdoor-Sportanlagen für alle Sportarten mit dauerhafter Sicherstellung Abstandsregelung (2m) geöffnet“ werden können. 
Welche erste Empfehlungen sich hieraus aus unserer Sicht für den „Wiedereinstieg in den FußballTrainingsbetrieb“ ergeben, die in jedem Fall zu berücksichtigen sind, sind in den angefügten Übersichten (Hygienekonzept / Wiedereinstieg) zu entnehmen. Die dort aufgeführten Verhaltensregeln sind als erstes grobes Konzept zu verstehen. 

Keine Begrenzung der Trainierenden

Nach der gestern (6. Mai) erfolgten Rücksprache mit dem Landessportbund, der sich wiederum mit dem Innenministerium abgestimmt hat, können wir den Fußballerinnen und Fußballern in Niedersachsen erfreulicherweise mitteilen, dass es keine pauschale Begrenzung bei der Zahl der Trainerenden auf den Sportanlagen gibt. Immer vorausgesetzt, dass die übrigen Bestimmungen eingehalten werden. Hierzu zählen u.a. die Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln ebenso wie die Vermeidung von Körperkontakten und der Verzicht auf Wettkampf. Weitere Details sind einem Arbeitspapier zu entnehmen, dass der Deutsche Fußball-Bund (DFB) unter dem Titel „Wiedereinstieg in den Vereinsfußball“ noch in dieser Woche herausgegeben wird. Nach Veröffentlichung wird der NFV dieses Arbeitspapier umgehend an die Vereine weiterleiten.

HIER geht es zum Hygienekonzept
 
HIER geht es zu den Kriterien für den Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb

HIER geht es zum Rundschreiben vom 05.05.2020 

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