05.02.2019 - Kreissportbund Emsland

Förderung von Jugendgruppen

Der Emsländische Kreistag am 17.12.2018 beschlossen, die Richtlinien zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften mit Wirkung vom 01.01.2019 zu ändern.

Es können nun Zuschüsse für die Anschaffung von Zelten und Lagerausrüstung sowie Material und Geräten für die Jugendarbeit (Allgemeiner Gruppenbedarf) beim Landkreis Emsland beantragt werden. Darüber hinaus sind außerschulische Bildungsmaßnahmen nun auch als Tagesveranstaltungen (mind. 6 Zeitstunden) förderfähig. Im Zuge der Anpassung wurde auch das Förderprogramm Offene Jugendarbeit für Jugendprojekte in die Richtlinien integriert.
Anbei sende ich Ihnen/euch ein Informationsschreiben des Landrates, welches die Städte und Gemeinden im Landkreis Emsland erhalten haben, die neuen Richtlinien sowie Vordrucke für die Beantragung und Abrechnung von allgemeinem Gruppenbedarf. Die Vordrucke sowie die neuen Richtlinien stehen außerdem auf unserer Website www.ksb-emsland.de zum Download zur Verfügung.

 

HIER geht es zum Landratsschreiben

HIER geht es zu den Richtlinien zur Förderung

HIER geht es zu den Richtlinien zur Förderung mit Änderungen

HIER geht es zum Vordruck für Anträge (Zelte und Material)

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