13.08.2020 - Vereinsnews

Corona-Sonderprogramm gestartet

Sportvereine, Landesfachverbände und Sportbünde können seit dem 10. August 2020 im LSB-Intranet Anträge auf Billigkeitsleistungen im Rahmen des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen stellen. Den Link hatte der der LSB am 06. August an die Sportorganisationen gemailt.

Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen geht an den Start – Anträge können seit dem 10. August online beim LandesSportBund Niedersachsen gestellt werden.

KSB-Präsident Michael Koop freut sich sehr über den Beschluss des Landtags zum 2. Nachtragshaushalt. „Durch die zusätzlichen Mittel in Höhe von bis zu 7 Millionen Euro aus dem Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen werden auch die kleineren Vereine profitieren, die stark durch die Corona-Pandemie getroffen wurden“, zeigt sich Koop begeistert.

Die mit der Niedersächsischen Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie getroffenen notwendigen Regelungen bedeuten für das öffentliche Leben und auch für den LandesSportBund Niedersachsen, seine Sportbünde als Untergliederungen sowie die in ihm zusammengeschlossenen Landesfachverbände und Sportvereine eine zusätzliche Herausforderung. Für viele innerhalb der Sportorganisationen waren bzw. sind nach wie vor der Trainings- und Wettkampfbetrieb, aber auch die Aus-, Fort- und Weiterbildung nur eingeschränkt möglich.
Durch die zusätzlichen öffentlichen Mittel für Sportorganisationen sollen die Folgen der Corona-Pandemie abgefedert werden.

Die Abwicklung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen wird im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen über den LSB erfolgen. Gemeinnützige Sportorganisationen können eine Billigkeitsleistung in Form von Einmalzahlungen – in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von 50.000 Euro – erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist allerdings nicht vorgesehen.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und der LSB haben sich über die Verfahrensdetails für die Umsetzung verständigt. Seit dem 10. August können gemeinnützige Sportorganisationen ausschließlich Online-Anträge im LSB-Intranet stellen (https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/foerder.osp). Der LSB hat seine Sportvereine, Landesfachverbände und Sportbünde über die Details des Antragsverfahrens informiert.

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