Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung

Das Deutsche Sportabzeichen (DSA) ist eine Auszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für gute und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit. Es wird in drei Stufen vergeben: Bronze, Silber, Gold.

Das Sportabzeichen ist ein Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland und hat Ordenscharakter. Menschen mit Behinderung können es seit 1952 erwerben. Für das Deutsche Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung ist der Deutsche Behindertensportverband e.V. (DBS) mit seinen 17 Landes- und 2 Fachverbänden zuständig.
Siehe auch: Informationen in Leichter Sprache.

Kinder mit 6 Jahren können es erstmals erwerben. Nach oben gibt es keine Altersgrenze. Durch das Deutsche Sportabzeichen sollen Menschen mit Behinderung eine vielseitige Leistungsfähigkeit erwerben, Selbstvertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit erhalten und zu einer regelmäßigen Sportaktivität motiviert werden. Mit der Erfüllung der einzelnen Bedingungen werden ein gutes Maß an Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination bewiesen. Und es soll zur Inklusion, also zu selbstbestimmter, gleichberechtigter Teilhabe am Alltag beitragen.

DSA in der Praxis (Videoclip von JAM der Aktion Mensch zur DOSB-Sportabzeichentour in Kaiserslautern)

Vorbereitung und Training für das Deutsche Sportabzeichen sind ideal dafür geeignet, dass Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam Sport treiben. Seit über 60 Jahren existiert ein Leistungskatalog mit verschiedenen Behinderungsklassen, der vom DBS ständig weiterentwickelt und angepasst wird. So kann jeder Mensch nach seinen individuellen Voraussetzungen gleichberechtigt das Deutsche Sportabzeichen erwerben. Auch der Erfolg wird am Ende gemeinsam gefeiert.

Für Menschen mit Behinderung, die das Deutsche Sportabzeichen machen wollen, gibt es folgende Behinderungsklassen, die teilweise je nach Schwere der Behinderung in Untergruppen eingeteilt sind:

  • Allgemeine Behinderung
  • Einseitige Behinderung der unteren Gliedmaßen (Beinbehinderung)
  • Beidseitige Behinderung der unteren Gliedmaßen (Beinbehinderung)
  • Einseitige Behinderung der oberen Gliedmaßen (Armbehinderung)
  • Beidseitige Behinderung der oberen Gliedmaßen (Armbehinderung)
  • Behinderung durch Einschränkung oder Ausfall von Sinnesorganen
  • Behinderung durch Schädigung des zentralen und/oder peripheren Nervensystems
    mit Einschränkungen der Geh-/Stehfähigkeit
  • Behinderung durch Schädigung des zentralen und/oder peripheren Nervensystems
    ohne Geh-/Stehfähigkeit (Rollstuhlfahrer/in)
  • Geistige Behinderung
  • Kleinwuchs

Bedingungen und Voraussetzungen

Anforderungen für das Sportabzeichen sind

  • Ausdauer,
  • Kraft
  • Schnelligkeit
  • Koordination.

Aus jeder dieser vier Kategorien muss eine Disziplin innerhalb eines Kalenderjahres erfüllt werden. Die Schwimmfertigkeit muss vor dem ersten Erwerb nachgewiesen werden.

Das Deutsche Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung bietet eine sportliche Betätigung für alle, die mindestens eine der u. a. Voraussetzungen mit einem Nachweis/Gutachten erfüllen:

  • dauernder Grad der Behinderung (GdB) von 20 und mehr
  • Endoprothesen oder
  • Besuch einer Schule mit entsprechendem Förderschwerpunkt bzw. Einrichtung für Menschen mit Behinderung (z. B. Werkstatt).

Soweit keine "Ärztliche Bescheinigung und Haftungserklärung" zur Teilnahme am Deutschen Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung vorgelegt wird, ist zum Schutz der persönlichen Gesundheit und Erhaltung des Wohlbefindens der Erwerb des Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung nicht möglich bei:

  • einer Herzerkrankung bzw.
  • allen Erkrankungen, die mit akuten Schüben einhergehen.

Für den Erwerb des Sportabzeichens empfiehlt sich eine gezielte ganzheitliche Vorbereitung mit qualifiziertem Training, wie es von Sportvereinen und Sportabzeichen-Treffs angeboten wird. Die Mitgliedschaft in einem Verein ist keine zwingende Voraussetzung. Allerdings finden viele den Weg in einen der mehr als 6.000 Vereine unter dem Dach des DBS über das Sportabzeichen.

Der Weg zum Sportabzeichen

  • Kontakt mit dem örtlich zuständigen Behinderten-Sportverein oder Sportabzeichen-Treff aufnehmen
  • Abnahmebedingungen und Zeitpunkt der Abnahme erfahren
  • Behinderungsklasse und soweit erforderlich die Ausgleichsbedingungen durch Prüferin/Prüfer oder Ärztin/Arzt festlegen
  • Bei einer Herzerkrankung bzw. allen Erkrankungen, die mit akuten Schüben einhergehen eine „Ärztliche Bescheinigung und Haftungserklärung“ einholen
  • Schwimmfertigkeit nachweisen
  • Sportliche Leistung innerhalb eines Jahres vollbringen bzw. bei Nichterreichen der vorgegebenen Leistung eventuell wiederholen
  • Ergebnisse durch Prüferin/Prüfer in Prüfkarte eintragen
  • Unterlagen (einschließlich. Kopie der letzten Urkunde oder Prüfkarte) beim regional zuständigen Verband (Landes-, Kreis- oder Stadtsportbund) einreichen
  • Durch den regional zuständigen Verband beurkunden lassen

Meine Leistungsanforderungen?

Die Leistungsanforderungen für Menschen mit und ohne Behinderung sind auf der digitalen Plattform www.deutsches-sportabzeichen.de mit PC, Tablet oder Smartphone abrufbar. Zudem können dort auch die Sportabzeichen-Treffs gefunden und Leistungserfassungen und -analysen genutzt werden.

Meine Prüfkarte?

Nachfolgend finden Sie die Einzelprüfkarte zum Ausdrucken:

Informationen für Prüfer(innen)

Jeder Prüfer/jede Prüferin, der/die im Besitz eines gültigen "Ausweis Prüfer/in" mit dem Zusatzvermerk MmB (Menschen mit Behinderung) ist, ist berechtigt, Prüfungen abzunehmen. Diese Prüfer/innen werden durch die Landesbehindertensportverbände ausgebildet. Durch die Landessportbünde bzw. deren Untergliederungen wird der bestehende "Ausweis Prüfer/in" mit dem Zusatzvermerk MmB (Menschen mit Behinderung) ergänzt und ausgestellt. 

Falls Sie Interesse an der Abnahme des Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung als Prüfer/in haben, informieren Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen DBS-Landesverband oder schauen Sie in unserer Terminübersicht nach einem Lehrgang.

Das DBS-Handbuch ist als Ergänzung zum DOSB-Prüfungswegweiser zu verstehen und verankert die spezifischen Prüfungsbestimmungen in Theorie und Praxis des Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung. Allgemeingültige Prüfungsbestimmungen lesen Sie bitte im DOSB-Prüfungswegweiser nach.