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Mittwoch, 25. März 2009 um 12:29 Uhr |
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- Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern
- Durchführung und Unterstützung von Ferienfreizeiten, Jugendfahrten und Lagern
- Organisation von internationalen Begegnungen und Auslandsstudienreisen
- Förderung der musisch-kulturellen Bildung
- Einbeziehung von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen
- Durchführung von Maßnahmen zur politischen Bildung
- Umsetzung breiten- und freizeitsportlicher Angebotsformen, insbesondere auch im Elementarbereich
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Ideelle und materielle Unterstützung der Jugendarbeit der Gliederungen
- Zusammenarbeit mit anderen Trägern der Jugendarbeit
- Verbreitung der Sportangebote der Vereine
- Förderung der Vereinsjugendarbeit
- Ferienfreizeiten und Vermittlung von SPORTCAMP-Aufenthalten
- Vereinsberatung
- Lehrgänge
- Finanzielle Unterstützung der Vereine
- Übungsleiterbeihilfen
- Sportfördermittel
- Sportstättenbau
- Freizeitmaßnahmen mit Jugendlichen
- Neugründung von Vereinen
- Durchführung von Veranstaltungen
- Unterstützung bei Veranstaltungen
- Erwerb des Sportabzeichens
- Öffentlichkeitsarbeit
- sportpolitische und jugendpolitische Aktivitäten
Richtlinien zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen emsländischer Sportvereine Die Sportjugend Emsland unterstützt Ferien- und freizeitmaßnahmen sowie Fahrten der emsländischen Sportvereine mit einem Zuschuß von mindestens 0,5 Euro, höchstens aber 1,- Euro pro Tag und Teilnehmer, wenn dabei folgende Voraussetzungen eingehalten werden: - Die Maßnahme muß spätestens bis zum 31. März eines Jahres formlos unter Angabe des Ziels, des Zeitraumes und der Teilnehmerzahl bei der Sportjugend Emsland angemeldet werden.
- Die Maßnahme muß von einem anerkannten volljährigen Jugendleiter mit gültiger Jugendleiter-Card durchgeführt werden und mindestens 6 Tage (über Ostern und Pfingsten mindestens 5 Tage) dauern.
- Zuschüsse werden nur für Teilnehmer von 7 bis einschl. 21 Jahre gewährt, wobei die gesamte Gruppe aus mindestens 6 jugendlichen Teilnehmern bestehen muß.
- Bezuschusst werden außerdem auf je angefangene 6 Jugendliche ein/e Betreuer/in.
- Bei Maßnahmen "vor Ort" gelten die Bestimmungen wie oben; zentral durchgeführte Maßnahmen der Sportjugend Niedersachsen dürfen allerdings nicht bezuschusst werden.
- Die den Vereinen nach der formlosen Anmeldung zugesandten Antragsunterlagen müssen unmittelbar nach Beendigung der Maßnahme (spätestens jedoch 10 Tage danach) vollständig und sorgfältig ausgefüllt an die Sportjugend Emsland zurückgesandt werden.
- Da die Sportjugend Emsland in jedem Jahr ein unterschiedlich hohes Kontingent für die finanzielle Unterstützung dieser Ferien- und Freizeitmaßnahmen zur Verfügung hat, kann der für die Vereine errechnete Zuschussbetrag aus organisatorischen Gründen jeweils erst am Ende eines Rechnungsjahres ausgezahlt werden.
- Ein Rechtsanspruch auf die Zahlung dieser Zuschüsse besteht nicht!
Bitte ebenfalls beachten: - Der Landkreis Emsland und die Kommunen zahlen ebenfalls einen Zuschuss zu den Ferien- und Freizeitmaßnahmen, wobei die Richtlinien dazu und die Höhe der Zuschüsse von denen der Sportjugend Emsland abweichen und im Einzelfall erfragt werden sollten.
- Durch die Erhebung von Teilnehmerbeiträgen und Zahlung von Zuschüssen darf keine "Überfinanzierung" entstehen.
- Die Zuschüsse dürfen auch "sozialverträglich" eingesetzt werden.
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