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Aufgaben der Sportjugend
Mittwoch, 25. März 2009 um 12:29 Uhr

Sportliche Jugendarbeit

  • Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern
  • Durchführung und Unterstützung von Ferienfreizeiten, Jugendfahrten und Lagern
  • Organisation von internationalen Begegnungen und Auslandsstudienreisen
  • Förderung der musisch-kulturellen Bildung
  • Einbeziehung von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen
  • Durchführung von Maßnahmen zur politischen Bildung
  • Umsetzung breiten- und freizeitsportlicher Angebotsformen, insbesondere auch im Elementarbereich
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Ideelle und materielle Unterstützung der Jugendarbeit der Gliederungen
  • Zusammenarbeit mit anderen Trägern der Jugendarbeit

Dienstleistungen für Vereine

  • Verbreitung der Sportangebote der Vereine
  • Förderung der Vereinsjugendarbeit
  • Ferienfreizeiten und Vermittlung von SPORTCAMP-Aufenthalten
  • Vereinsberatung
  • Lehrgänge
  • Finanzielle Unterstützung der Vereine
  • Übungsleiterbeihilfen
  • Sportfördermittel
  • Sportstättenbau
  • Freizeitmaßnahmen mit Jugendlichen
  • Neugründung von Vereinen
  • Durchführung von Veranstaltungen
  • Unterstützung bei Veranstaltungen
  • Erwerb des Sportabzeichens
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • sportpolitische und jugendpolitische Aktivitäten

Ferien und Freizeitmaßnahmen


Richtlinien zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen emsländischer Sportvereine

Die Sportjugend Emsland unterstützt Ferien- und freizeitmaßnahmen sowie Fahrten der emsländischen Sportvereine mit einem Zuschuß von mindestens 0,5 Euro, höchstens aber 1,- Euro pro Tag und Teilnehmer, wenn dabei folgende Voraussetzungen eingehalten werden:

  • Die Maßnahme muß spätestens bis zum 31. März eines Jahres formlos unter Angabe des Ziels, des Zeitraumes und der Teilnehmerzahl bei der Sportjugend Emsland angemeldet werden.
  • Die Maßnahme muß von einem anerkannten volljährigen Jugendleiter mit gültiger Jugendleiter-Card durchgeführt werden und mindestens 6 Tage (über Ostern und Pfingsten mindestens 5 Tage) dauern.
  • Zuschüsse werden nur für Teilnehmer von 7 bis einschl. 21 Jahre gewährt, wobei die gesamte Gruppe aus mindestens 6 jugendlichen Teilnehmern bestehen muß.
  • Bezuschusst werden außerdem auf je angefangene 6 Jugendliche ein/e Betreuer/in.
  • Bei Maßnahmen "vor Ort" gelten die Bestimmungen wie oben; zentral durchgeführte Maßnahmen der Sportjugend Niedersachsen dürfen allerdings nicht bezuschusst werden.
  • Die den Vereinen nach der formlosen Anmeldung zugesandten Antragsunterlagen müssen unmittelbar nach Beendigung der Maßnahme (spätestens jedoch 10 Tage danach) vollständig und sorgfältig ausgefüllt an die Sportjugend Emsland zurückgesandt werden.
  • Da die Sportjugend Emsland in jedem Jahr ein unterschiedlich hohes Kontingent für die finanzielle Unterstützung dieser Ferien- und Freizeitmaßnahmen zur Verfügung hat, kann der für die Vereine errechnete Zuschussbetrag aus organisatorischen Gründen jeweils erst am Ende eines Rechnungsjahres ausgezahlt werden.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Zahlung dieser Zuschüsse besteht nicht!

Bitte ebenfalls beachten:

  • Der Landkreis Emsland und die Kommunen zahlen ebenfalls einen Zuschuss zu den Ferien- und Freizeitmaßnahmen, wobei die Richtlinien dazu und die Höhe der Zuschüsse von denen der Sportjugend Emsland abweichen und im Einzelfall erfragt werden sollten.
  • Durch die Erhebung von Teilnehmerbeiträgen und Zahlung von Zuschüssen darf keine "Überfinanzierung" entstehen.
  • Die Zuschüsse dürfen auch "sozialverträglich" eingesetzt werden.